BrandgefahrSolarpanels werden an Züricher Fassaden nicht mehr bewilligt
fn, sda
20.5.2023 - 10:07
Die Zürcher Gebäudeversicherung versetzt den Klimaschutz-Bemühungen einen Rückschlag. Sie toleriert an grösseren Gebäuden keine Solarpanels mehr an der Fassade. Der Grund: Brandgefahr.
Keystone-SDA, fn, sda
20.05.2023, 10:07
20.05.2023, 11:22
SDA
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Wegen Brandgefahr bewilligt die Zürcher Gebäudeversicherung vorerst keine Fotovoltaikanlagen mehr an Fassaden.
Rund ein Dutzend entsprechende Projekte wurden zuletzt zurückgewiesen.
Grund für die neue Bewilligungspraxis ist, dass Solarzellen nicht mehr als «nicht brennbar» sondern nur noch als «schwer brennbar» gelten.
Wer im Kanton Zürich ein Haus von über elf Metern Höhe bauen und die Fassade mit Solarpanels versehen will, muss neuerdings beweisen, dass sich ein Feuer an der Fassade nicht weiter als über zwei Stockwerke ausbreiten könnte. Nachgewiesen werden soll dies etwa mit realen Brandversuchen. So will es die Gebäudeversicherung.
David Galeuchet, Grüner Zürcher Kantonsrat und Vizepräsident beim Branchenverband Swissolar, bestätigte am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Artikel des «Tages-Anzeigers».
Er weiss von zwölf Bauprojekten mit Photovoltaik-Fassade, welche in jüngster Zeit zurückgewiesen worden seien. Die Zürcher Gebäudeversicherung ist die einzige in der Schweiz, welche Brandtests für die gesamte Konstruktion verlangt.
Von «nicht brennbar» zu «schwer brennbar»
Grund für die neue Bewilligungspraxis: Solarzellen gelten wegen Kunststoffsteckern und Folien nicht mehr als «nicht brennbar» sondern nur noch als «schwer brennbar». Ein gewisses Brandrisiko besteht, auch wenn dieses klein ist.
Swissolar will nun mit systematischen Brandversuchen beweisen, dass Photovoltaik-Fassaden keine Grossbrände auslösen können. Gemäss Galeuchet gibt es in der Schweiz derzeit allerdings gar keine Anlage, in der solche Brandtests durchgeführt werden können. Möglicherweise müsse man diese in Deutschland machen.
Bis Versuchsergebnisse vorliegen, dürfte es also entsprechend lange dauern. Deshalb hofft der Verband bis auf Weiteres auf mehr Toleranz seitens der Gebäudeversicherung. Einfamilienhäuser sind von der neuen Bewilligungspraxis nicht betroffen.