BundesgerichtGenfer Justiz muss homophoben Äusserungen nachgehen
SDA
13.11.2019 - 12:03
Ein Serviceangestellter in Genf wurde von Arbeitskollegen schwulenfeindllich beschimpft und bedroht. Die Genfer Justiz muss den Vorfall nun untersuchen – so hat es das Bundesgericht entschieden.
Der Serviceangestellte war Ende Juni in einem Restaurant angestellt worden. Schon nach kurzer Zeit war er diskriminierenden Äusserungen seiner Arbeitskollegen ausgesetzt. Gemäss seinen Aussagen hätten sie ihn wegen seinen «weiblichen» Manieren verspottet. Er sei homophoben Beschimpfungen wie «PD» (Schwuler) ausgesetzt gewesen. Der Küchenchef habe sogar gedroht, ihn mundtot zu machen.
Zwei Wochen vor Ende seines Arbeitsvertrages warf er schliesslich das Handtuch, demissionierte und verzeigte seine Arbeitskollegen bei der Genfer Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft stufte den Fall jedoch als zu geringfügig ein und stellte das Verfahren ein. Dieser Entscheid wurde auch von der Rekursstrafkammer gestützt.
Anders sieht es gemäss einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgericht in Lausanne. Es hiess die Beschwerde des Serviceangestellten gut und wies die Angelegenheit zur Untersuchung an die Genfer Justizbehörden zurück. Die Lausanner Richter stützen sich in ihrem Entscheid auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Demnach sind die Behörden dazu verpflichtet, zu untersuchen, ob in einem solchen Fall rassistische Motive, Hassgefühle oder ethnische Vorurteile eine Rolle spielen.
Eine Diskriminierung gestützt auf die sexuelle Orientierung eines Menschen sei ebenso schwerwiegend wie Rassismus, der sich auf die Herkunft oder die Hautfarbe eines Menschen stütze. Unter diesem Gesichtspunkt habe die Genfer Justiz die Klage des Angestellten nicht einfach abweisen dürfen, weil dessen Darstellung von der Version seiner Arbeitskollegen abgewichen sei, welche lediglich von scherzhaften Äusserungen oder im Fall der Drohung von einer Stresssituation gesprochen hätten.
Unterschiedliche Versionen
Die Sachverhaltsdarstellung der Strafrekurskammer weiche klar von jener des Rekurenten ab, der davon gesprochen habe, er sei ausgegrenzt worden und dabei wiederholten Beschimpfungen diskriminierenden Charakters ausgesetzt gewesen. Diese Situation habe den Serviceangestellten auch dazu bewogen, seine Arbeitsstelle vorzeitig aufzugeben.
Die Genfer Justizbehörden hätten die Aussagen des Beschwerdeführers nicht einfach relativieren und seine Darstellung des Sachverhalts ausklammern dürfen. Dafür wären andere, objektive Kriterien notwendig gewesen wie beispielsweise konfuse Aussagen des Beschwerdeführers, die ihn gegenüber seinen Arbeitskollegen weniger glaubhaft gemacht hätten.
Indem die Aussagen des Beschwerdeführers ohne eine Untersuchung interpretiert worden seien habe die Strafkammer eine Beweisführung vorgenommen, die ihr in diesem Zeitpunkt des Verfahrens nicht zugestanden habe.
«Lonely Planet»: Das sind die besten Ziele für Städtereisen 2020
Platz 1, Salzburg: Für den «Lonely Planet» ist Salzburg das Städtereiseziel Nummer eins im Jahr 2020. Die österreichische Stadt biete Besuchern eine barocke Altstadt, die UNESCO-Welterbe ist, eine Hügelfestung, Galerien mit phänomenaler Kunst und «ein Bergpanorama, das einen vor Freude jodeln lässt».
Bild: G.Breitegger/Österreich Werbung/dpa-tmn
Platz 2, Washington, D.C.: Auf dem zweiten Platz der Liste landet die US-Bundeshauptstadt: Washington, D.C. ist für den «Lonely Planet» besonders empfehlenswert, weil in der Stadt 2020 der 100. Jahrestag der 19. Novelle gefeiert wird, dem Gesetz, das Frauen das Wahlrecht einräumt.
Bild: Keystone
Platz 3, Kairo: Wer den kulturellen Reichtum des alten Ägyptens bestaunen will, kommt an Kairo – und Gizeh – nicht vorbei.
Bild: iStock
Platz 4, Galway: Ohne Musik geht im irischen Galway kaum ein Pub-Besuch zu Ende. Viele Musiker treten regelmässig in den Bars und Pubs auf.
Bild: Tourism Ireland/dpa-tmn
Platz 5, Bonn: Als Hauptgrund, warum die ehemalige deutsche Hauptstadt ausgerechnet 2020 besucht werden soll, wird in dem Reisebuch der 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven (1770-1827) genannt.
Bild: Felix Heyder/dpa
Platz 6, La Paz: Mit zehn Kilometern ist die Teleférico La Paz-El Alto die längste Luftseilbahn der Welt. Laut «Lonely Planet» ist sie Ausdruck eines «neu entdeckten Ehrgeizes» in Bolivien und katapultiert die «einst triste Stadt in eine strahlende und inspirierte Zukunft».
Bild: Getty Images
Platz 7, Kochi: Die «relaxte Stadt in Südindien» ist laut «Lonely Planet» in den vergangenen Jahren zu einem Vorreiter für den Einsatz von erneuerbaren Energien geworden, hat dabei aber ihr kulturelles Erbe nicht aus den Augen verloren.
Bild: Getty Images
Platz 8, Vancouver: Die Stadt im Westen von Kanada liegt idyllisch eingebettet zwischen den Coast Mountains und dem Pazifik.
Bild: iStock
Platz 9, Dubai: In Dubai hat man vom Burj Khalifa, dem höchsten Gebäude der Welt, einen hervoragenden Blick auf die Stadt, in der die Weltausstellung 2020 stattfindet.
Bild: KEYSTONE/EPA/ALI HAIDER
Platz 10, Denver: Das Frederic C. Hamilton Building des Denver Art Museums fällt im Stadtbild mit seiner markanten Form auf.
Es ist ein spektakulärer Erpressungsversuch: Mit privaten Fotos und Videos soll ein Trio aus dem Raum Wuppertal versucht haben, die Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher um 15 Millionen Euro zu erpressen. Nun beginnt der Prozess in Wuppertal DE.
10.12.2024
See-Schnee-Effekt: In 30 Minuten können bis zu zwei Meter Schnee fallen
Manche US-Bundesstaaten sind von heftigen Schneefällen betroffen. In Pennsylvania schneite es am 30. November bis zu 70 Zentimeter. Das hat mit einem Wetterphänomen zu tun, dem «Lake snow effect».
02.12.2024
Notre-Dame öffnet: Was Touristen wissen müssen
Fünfeinhalb Jahre nach einem verheerenden Brand öffnet die Kathedrale Notre-Dame ab 8. Dezember seine Türen.
Ab dem 16. Dezember ist die Kathedrale in der Regel von 8.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, donnerstags bis 22.00 Uhr.
Der Rundgang kostet nichts – wer die Schatzkammer sehen möchte, muss 10 Euro Eintritt dafür zahlen, ermässigt 6 Euro.
07.12.2024
Erpressungsfall Schumacher: Prozess beginnt
See-Schnee-Effekt: In 30 Minuten können bis zu zwei Meter Schnee fallen