Abstimmung 2020 Anti-Rassismus-Strafnorm: Gegner befürchten «Zensur»

SDA/tsha

11.11.2019 - 12:38

Im Februar nächsten Jahres werden die Schweizer über die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm abstimmen. Gegner wittern Zensur.

Die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm, die am 9. Februar 2020 an die Urne kommt, soll Homo- und Bisexuelle vor Hass und Diskriminierung schützen. Gegner aus dem rechten Lager warnen vor Zensur. Doch auch bei den Betroffenen gibt es kritische Stimmen.

Ein Teil von ihnen lehnt «Sonderrechte» ab. Akzeptanz in der Bevölkerung lasse sich nur durch Normalität erreichen, sagte der offen schwule SVP-Politiker Michael Frauchiger am Montag vor den Bundeshausmedien. Frauchiger ist Co-Präsident des LGBT-Komitees «Sonderrechte Nein», das die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm bekämpft.

Normalisierung bedeutet für ihn auch, keine Sonderrechte einzufordern. Das würde Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle (LGBTI) stigmatisieren und als schwach darstellen, sagte Frauchiger vor den Medien in Bern. «Doch wir sind nicht schwach, wir müssen keinen Sonderschutz vom Staat bekommen.»



Nach Ansicht von Frauchiger genügen die heutigen Strafbestimmungen. Die einzige sogenannte Gesetzeslücke bestehe darin, dass nicht gegen allgemein gehaltene, für diskriminierend befundene Äusserungen vorgegangen werden könne. Zudem könnten Vereinigungen keine Anzeige erstatten. Die Schliessung dieser Lücke sei jedoch heikel.

Legitimer Standpunkt

Die Gegner der erweiterten Anti-Rassismus-Strafnorm warnen insbesondere vor Zensur. Es handle sich um ein Misstrauensvotum gegenüber dem Volk, heisst es dazu in einer Mitteilung des Komitees «Nein zu diesem Zensurgesetz», hinter dem die EDU und die Junge SVP stehen. Es müsse ein legitimer Standpunkt bleiben, sich kritisch mit Homo- und Bisexualität auseinanderzusetzen, sagte EDU-Präsident Hans Moser.

Mit der Ehe für alle oder dem Adoptionsrecht für homosexuelle Paare stünden hoch umstrittene politische Diskussionen an. Moser sieht die Gefahr, dass sich Bürger und Politiker gar nicht erst an diesen Debatten beteiligen, weil sie kein «Homophobie-Etikett» angehängt bekommen wollten. «Und wer sich zu äussern wagt, überlegt sich jeden Satz zweimal.»

Allein die latente Androhung einer Strafanzeige führe zu Selbstzensur und Verunsicherung, sagte auch die Thurgauer SVP-Nationalrätin Verena Herzog. Doch der Kern der Meinungsäusserungsfreiheit umfasse das Recht, Dinge zu sagen, die anderen nicht passten. Auch ein Schwulenwitz müsse erlaubt bleiben.

SVP-Politiker Michael Frauchiger ist ein Gegner der erweiterten Anti-Rassismus-Strafnorm.
SVP-Politiker Michael Frauchiger ist ein Gegner der erweiterten Anti-Rassismus-Strafnorm.
Bild: Keystone

Machtlos gegen Übergriffe

Das Parlament hat sich im Dezember 2018 für die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ausgesprochen. Hintergrund ist die verbreitete Verharmlosung von Homophobie und die Häufung verbaler Übergriffe, gegen die die Betroffenen keine Handhabe haben.

2016 hatte das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte dem Bundesrat empfohlen, die Anti-Rassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung auszudehnen. Die Gesetzesänderung, gegen die rechte Kreise nun das Referendum ergriffen haben, geht jedoch auf eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat zurück.

Keine Hochzeitstorte

Die Gegner fürchten nicht nur eine Einschränkung der Meinungsäusserungs- , sondern auch der Handels- und Gewerbefreiheit. Künftig sollen nämlich auch keine allgemein angebotenen Leistungen aufgrund der sexuellen Orientierung verweigert werden dürfen.

Ein Bäcker zum Beispiel, der es aus Gewissensgründen ablehne, eine Hochzeitstorte für gleichgeschlechtliche Paare zu backen, müsse mit Klagen rechnen, sagte die Berner EDU-Grossrätin Katharina Baumann. Das gleiche drohe Hoteliers, die keine Doppelzimmer an Homosexuelle vermieten wollen oder Werbeunternehmen, die Aufträge aus der LGBTI-Community ablehnten, warnen die Gegner mit Verweis auf Erfahrungen in anderen Ländern.

Für Frauchiger, der selbst davon betroffen sein könnte, ist das kein Problem. Solche Leistungsverweigerungen seien absolut legitim, sagte er. Betroffene könnten sich jederzeit an andere Anbieter wenden.

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