Zofingen AG Lernfahrerin rast mit über 100 km/h durch 30er-Zone

tgab

23.2.2024

Mit einem Lernfahrausweis raste eine Fahranfängerin hinter dem Steuer eines 250 PS starken Gefährts an einem Abend mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gleich durch zwei Radarfallen. (Symbolbild)
Mit einem Lernfahrausweis raste eine Fahranfängerin hinter dem Steuer eines 250 PS starken Gefährts an einem Abend mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gleich durch zwei Radarfallen. (Symbolbild)
Steffen Schmidt/Keystone

Gleich zweimal wurde eine Lernfahrerin am selben Abend mit massiv überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Dabei hätte sie gar nicht fahren dürfen. Nun musste sie sich vor Gericht verantworten.

tgab

23.2.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine 19-jährige Lernfahrerin wird in Rothrist AG an einem Abend gleich zweimal hintereinander geblitzt.
  • Sie war einmal doppelt so schnell, einmal gar mehr als dreimal so schnell unterwegs wie erlaubt.
  • Das Gericht verhängte nun eine bedingte Freiheitsstrafe von 23 Monaten, eine bedingte Geldstrafe von 8'500 Franken und eine Busse von 2'500 Franken.

Von Verantwortung keine Spur. An einem Abend im Mai 2023 wird eine 19-jährige Schweizerin mit 117 km/h statt der erlaubten 60 km/h geblitzt. Das schien sie jedoch entweder nicht bemerkt zu haben oder es hat sie nicht beeindruckt – jedenfalls erwischt sie kaum eine halbe Stunde später das nächste Radar in Rothrist AG, wie sie mit 102 km/h durch eine 30er-Zone rast. 

Die Lernfahrerin sass hinter dem Steuer eines 250 PS starken Mercedes CLA 250, dessen Schlüssel ein Freund von seinem Vater geklaut hatte. Und den die Fahranfängerin eigentlich gar nicht hätte fahren dürfen, denn ausser ihr hatte keiner im Wagen einen Führerschein. Die Lenkerin selbst besass nur den Lernfahrausweis. Auch die L-Tafel am Auto fehlte.

Nun musste sich die Raserin vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten. «Das war ein sehr unreifes Verhalten», sagte Gerichtspräsident Florian Lüthy beim Prozess, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Die 19-Jährige hätte jederzeit mit Fussgängern oder Tieren rechnen müssen. Auch die weiteren Personen im Auto hätte sie mit ihrem rücksichtslosen Verhalten gefährdet.

Das Gericht verurteilte die Schweizerin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 8'500 Franken und zu einer Busse von 2'500 Franken.