Maxwell-ProzessRichterin setzt Frist zur Planung von Strafmass-Verhandlungen
dpa/tgab
3.1.2022 - 19:23
Die Richterin im Missbrauchsprozess gegen Ghislaine Maxwell hat Staatsanwaltschaft und Verteidigung bis kommenden Montag (10. Januar) Zeit gegeben, um einen Plan für die Verhandlungen über ein Strafmass vorzulegen.
DPA, dpa/tgab
03.01.2022, 19:23
03.01.2022, 19:51
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Der 60-Jährigen Ghislaine Maxwell drohen mehrere Jahrzehnte in Haft, unter anderem wegen Menschenhandels mit Minderjährigen zu Missbrauchszwecken. Einen Termin für die Bekanntgabe der Strafe gibt es noch nicht. In den USA werden in einigen besonders komplexen Fällen Schuldfeststellung und Strafbemessung getrennt voneinander verhandelt und nicht am gleichen Tag verkündet.
Die Ex-Partnerin des verstorbenen US-Multimillionärs Jeffrey Epstein war vergangenen Mittwoch wegen Sexualverbrechen an Minderjährigen schuldig gesprochen worden. Maxwell hat nach Ansicht der Geschworenenjury als Helferin des bis in höchste Kreise vernetzten Geschäftsmanns Epstein eine zentrale Rolle beim Aufbau eines Rings zum sexuellen Missbrauch von Mädchen gespielt.
Richterin Alison Nathan verlangte in der Mitteilung vom Montag von den Prozessbeteiligten auch einen Vorschlag für den Ablauf eines noch ausstehenden separaten Verfahrens wegen Meineids gegen Maxwell.
Gerichtliche Anhörung gegen Prinz Andrew in New York
Vor einem Gericht in New York findet am Dienstag (16.00 Uhr MEZ) eine Anhörung zu einem Antrag des britischen Prinz Andrew statt, eine Klage gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen abzuweisen. Die Klägerin Virginia Giuffre wirft Prinz Andrew vor, sie vor mehr als 20 Jahren als Minderjährige mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Die heute 38-Jährige gibt an, im Alter von 17 Jahren von dem US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein zum Sex an Prinz Andrew «ausgeliehen» worden zu sein. Sie fordert Schadenersatz in nicht genannter Höhe.
Bei den Missbrauchsanschuldigungen gegen den britischen Prinzen Andrew kommt ihm womöglich eine am Montag veröffentlichte aussergerichtliche Einigung aus dem Jahr 2009 zugute. Demnach hatte die US-Amerikanerin Virginia Giuffre mit dem Multimillionär Jeffrey Epstein vereinbart, niemanden aus dessen Umfeld zu beschuldigen, der als «potenzieller Angeklagter» gelten könnte. In dem in New York veröffentlichten Dokument ist auch eine Zahlung von 500'000 Dollar (damals rund 330'000 Euro) an Virginia Roberts – ihr damaliger Name – genannt.
Giuffre gibt an, vom inzwischen gestorbenen Epstein und seiner Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell als Jugendliche zusammen mit Dutzenden anderen Minderjährigen zur Sexsklavin gemacht worden zu sein. Sie beschuldigt in diesem Zusammenhang auch den Sohn der britischen Königin Elizabeth II., sie vor 20 Jahren als 17-Jährige missbraucht zu haben. Er hatte die Anschuldigungen stets bestritten.
Andrews Anwälte argumentieren, dass die nun veröffentlichte Einigung von 2009 eine Anklage verhindere. Giuffres Anwälte hatten dagegen stets erklärt, dass die Einigung mit Epstein keine Relevanz für einen möglichen Prozess gegen Andrew habe. Am Dienstag soll vor einem Zivilgericht in New York weiter über die Anschuldigungen gegen Andrew und über einen möglichen Prozess verhandelt werden.
Andrew steht seit Jahren wegen seiner früheren Freundschaft zu Epstein in der Kritik und hat deshalb seine royalen Aufgaben beendet.