Zürcher Utoquai Polizei überführt mittels Überwachungskameras vier Täter

olgr, sda

28.5.2021 - 08:38

Zu jeder Tageszeit ein beliebter Treffpunkt: Am Zürcher Utoquai kommt es in den Wochenendnächten immer wieder zu Auseinandersetzungen – die Stadtpolizei setzt Überwachungskameras ein. (Symbolbild)
Zu jeder Tageszeit ein beliebter Treffpunkt: Am Zürcher Utoquai kommt es in den Wochenendnächten immer wieder zu Auseinandersetzungen – die Stadtpolizei setzt Überwachungskameras ein. (Symbolbild)
Keystone

Die am Zürcher Utoquai und in der Umgebung des Stadelhoferplatzes installierten Überwachungskameras sollen vorerst bleiben.

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Die Überwachungskameras würden helfen, strafbare Handlungen aufzuklären, hält Stadtpolizeikommandant Daniel Blumer in einem Interview fest. «In vier Fällen konnten wir Täter erfolgreich überführen», sagte Blumer der NZZ. Vier weitere Verfahren seien noch am Laufen.

Seit 5. März werden unter anderem das Utoquai im Bereich Pumpstation mit 13 Kameras und der Stadelhoferplatz mit 3 Kameras zeitweise überwacht. Die Kameras stehen in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag jeweils von 21 bis 5 Uhr in Betrieb, wie die Stadt Zürich auf ihrer Webseite informiert.

Diese präventive Videoüberwachung ist eine Folge mehrerer Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum. Ruhig geworden ist es deswegen aber nicht: «Am Utoquai und am Stadelhofen gibt es immer wieder Grosseinsätze», sagte Blumer.

Er bezeichnet die Lage als «zurzeit schon sehr herausfordernd». Zuweilen hätten sich dort am Abend bis zu 8000 Leute getroffen, und dies «ohne Ziel und mit Alkohol». Das verursache Konflikte. Die dauernde Konfrontation in diesem Gebiet nage an seinen Leuten.

Blumer hofft, dass sich das Nachtleben mit der schrittweisen Öffnung der Restaurants nun wieder stärker in den Raum Langstrasse verlagern wird. Dort würden sich die Leute besser verteilen.

Ablenkungsschläge nur noch im Notfall

Die Stadtpolizei Zürich war im März in die Schlagzeilen geraten, nachdem ein Polizist an einer Frauen-Demo eine Teilnehmerin auf den Kopf geschlagen hatte. Personalrechtliche Konsequenzen habe der Fall nicht, sagte Blumer der NZZ im Weiteren.

Denn der Polizist habe die landesweit geltenden Instruktionen eingehalten: Die Frau habe ihn in seinen Finger gebissen – bei derartigen physischen Angriff seien sogenannte Ablenkungsschläge erlaubt. Diese Praxis hat die Stadtpolizei nun aber dennoch angepasst; Ablenkungsschläge gegen den Kopf sind ab sofort nur noch in Notwehrsituationen erlaubt.