Strafverfahren eingestellt Zürcher Kran-Kletterer kurz vor Prozess tot aufgefunden

olgr, sda

10.5.2023 - 12:30

Das Verfahren gegen einen illegalen «Kran-Kletterer» aus Zürich wird eingestellt. Der Mann ist tot aufgefunden worden.
Das Verfahren gegen einen illegalen «Kran-Kletterer» aus Zürich wird eingestellt. Der Mann ist tot aufgefunden worden.
Archivbild: Keystone

Der Mann, der im Mai 2022 in Oerlikon 15 Stunden lang auf einem Baukran ausharrte und damit einen Grosseinsatz auslöste, ist tot aufgefunden worden. Am Wochenende hatte er eine Therapieeinrichtung ohne Erlaubnis verlassen.

Keystone-SDA, olgr, sda

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  • Im Mai 2022 hatte ein Mann auf einer Baustelle in Zürich-Oerlikon einen Grosseinsatz ausgelöst. 
  • Der Mann kletterte auf einen Baukran und hielt sich hier 15 Stunden lang auf. 
  • Auf dem Kran zündete er mehrere Feuer an und warf Gegenstände auf die Einsatzkräfte.
  • Am Samstag verliess der Mann unerlaubt eine Therapieeinrichtung, am Sonntag wurde er tot aufgefunden.
  • Am 16. Mai sollte der Mann vor Gericht erscheinen.

Am Bezirksgericht Zürich wird der auf Mitte Mai angesetzte Prozess gegen einen Kran-Kletterer nicht durchgeführt. Nach dem Tod des Mannes ist das Strafverfahren eingestellt worden, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Der Mann habe sich in einer offen geführten Therapieeinrichtung befunden, heisst es in der Mitteilung des Gerichts. Am vergangenen Samstag habe er diese ohne Erlaubnis verlassen – am Sonntag sei er dann tot aufgefunden worden.

Am 16. Mai 2022 war der Mann auf einer Baustelle in Zürich-Oerlikon auf einen Kran geklettert. Dort zündete er mehrere Feuer an und warf auch verschiedentlich Gegenstände auf die mit einem Grossaufgebot angerückten Einsatzkräfte hinunter. Eine Berufsfeuerwehrfrau wurde dabei durch einen Gabelschlüssel an der Schulter verletzt.

Aus Sicherheitsgründen wurden auch die Tram-, Bus- und Zuglinien am Bahnhof Oerlikon gestoppt. Dies hatte sich gemäss Staatsanwaltschaft «auf den Eisenbahnverkehr in der ganzen Schweiz» ausgewirkt.

Er litt an Verfolgungswahn

Der Mann sei laut einem psychiatrischen Gutachten wegen eines drogeninduzierten Verfolgungswahns zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein, heisst es in der Mitteilung. Da er aber wegen seines Drogenkonsums gewusst habe, dass er zu einem unberechenbaren, nicht kontrollierbaren Verhalten neige, wollte ihn die Staatsanwaltschaft wegen «selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit» dennoch anklagen.

Nach dem Tod des Mannes hat das Bezirksgericht Zürich das Strafverfahren nun aber eingestellt. Die Verhandlung am Gericht, die am 16. Mai angesetzt gewesen wäre, findet damit nicht statt.

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