Ärgernis für Deutschland, Klage von Nordkorea: Ein Berliner Hostel hat zumindest offiziell zwei Staaten gegen sich. Doch die Betreiber beharren auf ihrem Geschäft. Selbst ein Gerichtserfolg der deutschen Behörden kann frühestens in Monaten etwas bewegen.
Wer in Berlin-Mitte einen Hauch des Stalinismus sucht, gehe vom Brandenburger Tor an der russischen Botschaft vorbei und biege rechts in die Glinkastrasse. Einige Blocks weiter stehen zwei alternde Betonbauten übers Eck auf dem Grundstück Hausnummer 5 bis 7. Über dem Eingang des einen leuchten gelbe Lettern: «City Hostel Berlin». Es hat 435 Betten und wirbt seit über einem Jahrzehnt mit ausgezeichneter Lage für Touristen und Geschäftsleute. In dem anderen sitzt dessen Vermieter: die Botschaft Nordkoreas.
Seitdem das totalitäre Regime in Pjöngjang im Herbst 2016 seinen fünften erfolgreichen Atomwaffentest feierte, beschäftigt das Hostel die Bundesregierung ebenso wie die Gerichte — und das Bezirksamt Berlin-Mitte. «Da denkt man auf den ersten Blick, ein kleines Bezirksamt und Weltpolitik, das passt nicht richtig zusammen», sagte der Vorsitzende Richter Stephan Groscurth am Dienstag im Prozess am Verwaltungsgericht Berlin.
Bezirksamt darf Weltpolitik machen
Doch in diesem Fall ist das Bezirksamt für die Umsetzung der 2016 verschärften Sanktionen des UN-Sicherheitsrats zuständig und darf den Betreibern des Hostels die Nutzung der Immobilie verbieten, wie das Gericht beschied. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Betreiber können Berufung beantragen.
Das Mieten von Immobilien von Nordkorea ist seit 2017 verboten, so steht es in der EU-Verordnung, mittels der die Sanktionen auch im deutschen Recht gelten. 38'000 Euro (rund 40'700 Franken) Kaltmiete sind laut Mietvertrag für das Hostel im früheren Hauptgebäude der Botschaft monatlich fällig — dringend nötige Devisen für den isolierten ostasiatischen Staat, der mit solchen Einnahmen auch andernorts neben dem luxuriösen Lebensstil seiner Führungskaste auch sein Atomwaffenprogramm finanziert.
Selbst die Eltern des 2017 nach nordkoreanischer Haft verstorbenen US-Studenten Otto Warmbier forderten die Schliessung des Hostels. Doch bis heute lässt sich ein Bett im Viererzimmer ab 13,65 Euro (rund 14,60 Franken) die Nacht buchen. Das könnte auch noch mindestens monatelang der Fall sein. Von etwa einem halben Jahr sei auszugehen, bis der Bezirk auch nur frühestens die Schliessung des Hostels über Zwangsmittel erwirken könnte, hiess es aus Justizkreisen.
Natürlich gilt das Verbot auch umgekehrt: Auch die Nordkoreaner dürfen nach den Sanktionen ihre Liegenschaften nicht mehr verpachten, was wiederum das Auswärtige Amt auf den Plan rief. Schon im Sommer 2017 kündigte Nordkorea den Hostelbetreibern — auf Aufforderung der Bundesregierung, wie es in dem ausgesprochen höflichen Kündigungsschreiben hiess.
Die Betreiberfirma EGI GmbH widersprach — zahlt aber seit April 2017 angeblich keine Miete mehr. «Das ist aus unserer Sicht ein Dauermietverhältnis, das kann gar nicht gekündigt werden», sagte Rechtsanwalt Felix Hahn vor Gericht. Die Mietdauer war 2007 — lange vor den Sanktionen — für mindestens 15 Jahre vereinbart worden. Als der Unterlassungsbescheid vom Bezirksamt im Herbst 2018 einging, zog der Betreiber dagegen vor das Verwaltungsgericht.
Vertrieb des Hostels unzulässig
Wer keine Miete zahle, verstosse auch nicht gegen die Sanktionen, stritt Hahn. Die Frage nach den Mietzahlungen — laut Anwalt wurden sie vor 2017 teils bar geleistet — spielte am Dienstag letztlich keine Rolle mehr: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass schon der Betrieb des Hostels eine ebenso verbotene Tätigkeit im Zusammenhang mit der Nutzung von Immobilien im Eigentum Nordkoreas darstellt.
Die Firma habe hohe Summen in den Umbau des Gebäudes gesteckt, betonte Hahn — Investitionen in ein florierendes Geschäft. «Das wollen wir uns weder von den Koreanern kaputt machen lassen noch durch die EU», sagte der Anwalt. «Es steht ja den Koreanern frei, die EGI rauszuklagen.»
Tatsächlich hatte Nordkorea schon vor rund zwei Jahren eine Räumungsklage am Landgericht Berlin gestellt, aber lange den fälligen Prozesskostenvorschuss nicht bezahlt. Die Räumungsklage ist mittlerweile zugestellt, das Verfahren anhängig, wie das Landgericht auf Nachfrage bestätigte. Einen Termin gibt es noch nicht.
Selbst bei Erfolg müsste Nordkorea als Vermieter dann erst noch den Gerichtsvollzieher bestellen. Das Grundstück gehört zwar laut Grundbuch der Bundesrepublik Deutschland, wurde der Demokratischen Volksrepublik Korea aber zu DDR-Zeiten in einem Vertrag zur Nutzung überlassen. Dort gelte deutsches Recht, die Behörden hätten aber eingeschränkte Befugnisse auf dem Botschaftsgelände, erläuterte am Dienstag das Verwaltungsgericht.
Eine Kündigung des Vertrags werde von der deutschen Bundesregierung nicht angestrebt, hiess es aus dem Aussenministerium.
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Nasskaltes Ende: Zwischen Frauenfeld und Matzingen ist eine 33-jährige Wagenlenkerin bei Glatteis von der Strasse abgekommen und im Murgkanal gelandet. Die Frau wurde mit leichten Verletzungen ins Spital gebracht. (26.1.2021)
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Auf den Hund gekommen: Vierbeiner der Indian Railway Protection Force zeigen anlässlich des indischen Nationalfeiertags ihre Kunststückchen.
Galionsfigur mit Kettensäge: Im ungarischen Szilvásvárad streckt sich ein Feuerwehrmann auf dem Dach eines Zugs, um einen Ast abzusägen, der unter der Schneelast heruntergebrochen ist und die Bahnstrecke blockiert. (25.1.2021)
Und sie tun es immer noch: In Rio De Janeiro tummeln sich grosse Menschenmengen auf engem Raum am Strand von Ipanema in Rio de Janeiro. Und das obwohl Brasilien nach wie vor sehr hohe Corona-Fallzahlen hat.
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