Freund lebendig begraben Aargauer «Höhlenmörder» muss 19 Jahre ins Gefängnis

SDA/dor

25.3.2024 - 06:06

Ein 23-Jähriger soll einen Bekannten in dieser Höhle am Bruggerberg lebendig begraben haben.
Ein 23-Jähriger soll einen Bekannten in dieser Höhle am Bruggerberg lebendig begraben haben.
Bild: Screenshot Tele M1

Der 25-Jährige, der einen Freund in einer Höhle bei lebendigem Leib begraben hatte, hat gegen die Strafe des Bezirksgerichts Brugg Berufung eingelegt. Das Obergericht des Kantons Aargau hat das Urteil bestätigt.

Keystone-SDA, SDA/dor

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  • Heute Montag verhandelte das Obergericht des Kantons Aargau über den «Mordfall Bruggerberg».
  • Der heute 25-Jährige, der einen Freund 2019 in einer Höhle bei lebendigem Leib begraben hatte, hat gegen die Strafe des Bezirksgerichts Brugg Berufung eingelegt.
  • Das Bezirksgericht Brugg verurteilte den Schweizer im Oktober 2022 wegen Mordes und versuchten Mordes sowie anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren und zwei Monaten. Das Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil nun bestätigt.

Ein 25-jähriger Mann, der im April 2019 am Bruggerberg einen Kollegen in einer Höhle lebendig begraben hat, musste sich heute Montag vor dem Obergericht des Kantons Aargau verantworten. Eine Woche zuvor hatte der Schweizer den gleichen Bekannten im Tessin einen Steilhang hinunter geschubst. Der 24-Jährige überlebte mit Glück nur leicht verletzt. Weil der Gestossene annahm, sie beide seien «beste Freunde», betrachteten er und seine Familie den Stoss als Versehen. Der Kollege hatte denn auch keinerlei Vorbehalte, erneut mit dem Beschuldigten loszuziehen.

Das Obergericht des Kantons Aargau hat nun das erstinstanzliche Urteil bestätigt und den Mann zu über 19 Jahren Haft verurteilt. Es ordnete eine stationäre Massnahme an.

Das Bezirksgericht Brugg verurteilte den Schweizer bereits im Oktober 2022 wegen Mordes und versuchten Mordes sowie anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren und zwei Monaten. Es ordnete eine stationäre Massnahme für schwer gestörte Täter an. Bei dieser ist kein Entlassungstermin festgelegt – die Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab.

Von klein auf aggressiv

Das psychiatrische Gutachten hatte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung festgestellt. Zudem verfügt der junge Mann über eine verminderte Intelligenz und hat ADHS. Seit frühester Kindheit fiel er als aggressiv auf. Alle forensischen Tests ergaben hohe Risiko-Ergebnisse. Für die Tatzeit wurde ihm volle Schuldfähigkeit attestiert.

Mit dem Strafmass ging das Gericht über den Antrag der Anklage hinaus, die 16 Jahre und vier Monate gefordert hatte. Der Verteidiger hatte für seinen geständigen Mandanten 12 Jahre und eine Massnahme für junge Erwachsene beantragt. Eine solche muss spätestens mit dem 30. Geburtstag enden.

Lebendig Begrabene ohne Überlebenschance

Am 7. April 2019 brachte der Beschuldigte seinen 24-jährigen Kollegen unter dem Vorwand einer Mutprobe dazu, am Bruggerberg in eine enge Höhle zu kriechen. Dann versperrte er den Eingang mit Felsbrocken und Erde.

Der lebendig Begrabene hatte keine Überlebenschance. Er erfror in der kalten Höhle. Ein Jahr später buddelten ortskundige Wanderer die zugeschüttete Höhle frei und entdeckten die Überreste des Toten. Im März 2021 wurde der Beschuldigte festgenommen.