«Geht nicht» Schüler muss Handy abgeben – Vater schaltet Anwalt ein

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18.7.2024

Nachdem ein Schüler im Aargau sein Handy abgeben musste, durften es nur seine Eltern wieder abholen. Diese wehrten sich mit einem Anwalt gegen die Regelung – mit Erfolg. (Symbolbild)
Nachdem ein Schüler im Aargau sein Handy abgeben musste, durften es nur seine Eltern wieder abholen. Diese wehrten sich mit einem Anwalt gegen die Regelung – mit Erfolg. (Symbolbild)
Jens Kalaene/dpa

Ein 15-Jähriger wird beim Telefonieren in einer Aargauer Schule erwischt, muss sein Handy abgeben und darf es nicht selbst abholen. Der Vater des Schülers setzt sich per Anwalt zur Wehr – mit unerwartetem Erfolg.

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  • Weil er auf dem Schul-WC telefonierte, muss ein Schüler im Aargau sein Handy an einen Lehrer abgeben.
  • Der Vater des 15-Jährigen ist empört darüber, dass nur die Eltern das Mobiltelefon wieder abholen dürfen.
  • Er schaltet einen Anwalt ein – und hat damit tatsächlich Erfolg.

Ein Schüler telefoniert unerlaubterweise auf der Schultoilette; ein Lehrer bekommt Wind davon und zieht sein Handy ein. So weit, so normal. Doch was anschliessend an einer Schule im Aargau passierte, ist dann doch eher ungewöhnlich. Denn die Erfahrung, die der 15-jährige Damian G. machte, hat weitreichende Konsequenzen für die Schulordnung.

Alles begann mit etwas Pech aus Schülersicht, wie «Blick» berichtet: Demnach habe der Junge aus Bergdietikon AG während des Unterrichts auf der Schultoilette an einem Gruppenanruf mit seinen Freunden teilgenommen. Just in diesem Moment sei eine Lehrkraft hereingekommen, habe Damian ertappt und ihm sofort das Telefon abgenommen.

«Das war eine reine Schikane»

Als er nach Unterrichtsende versuchte, sein Handy im Verwaltungsbüro der Sekundarschule in Spreitenbach AG abzuholen, sei ihm mitgeteilt worden, dass nur ein Elternteil das Gerät abholen dürfe. Damian habe mit dem Handy eines Freundes seinen Vater verständigt – der sich wiederum empörte: «Ich konnte es nicht glauben. Das war eine reine Schikane», sagte er zu «Blick». Er habe noch bei der Schule angerufen, aber alles stehen und liegen lassen müssen, um das Handy seines Sohnes persönlich zu holen.

Mehrfach habe sich Damians Vater danach mit der Schulleitung in Verbindung gesetzt, um eine Änderung der Schulordnung zu erwirken – jedoch ohne Erfolg. Schliesslich entschied er sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. «Es geht nicht, was die Schule getan hat», stellt Christian Gärtner, Anwalt aus Zug, gegenüber «Blick» fest. Zwar dürfe die Schule Handys einziehen, diese aber nicht nur an die Eltern wieder herausgeben.

Ein Anwaltsbrief mit unerwarteten Folgen

Der Anwalt argumentierte in einem Brief an die Schulleitung, dass die Regelung, Handys nur an die Eltern herauszugeben, unverhältnismässig sei – insbesondere angesichts der heutigen Bedeutung von Mobiltelefonen für Jugendliche. Er habe betont, dass Handys nicht nur für soziale Interaktionen und als Zahlungsmittel, sondern auch als Lernunterstützung und für Notfallkontakte unverzichtbar seien.

Ein Anwaltsbrief mit unerwarteten Folgen: Die Schulleitung habe ihre Regelung überprüft und sich gezwungen gesehen, diese anzupassen. Das bedeutet: Ab kommendem Schuljahr dürfen Schülerinnen und Schüler ihre eingezogenen Handys nach Unterrichtsende selbst abholen. Die Eltern werden lediglich informiert.

Der administrative Schulleiter der Sekundarschule bestätigte gegenüber «Blick» die Änderung und erklärte, dass die Punkte des Anwalts nach Prüfung durch den kantonalen Rechtsdienst als gerechtfertigt angesehen wurden. «Es geschehen also noch kleine Wunder, wenn man sich nicht alles gefallen lässt», kommentiert der Anwalt seine erfolgreiche Intervention.