Überweisung per Foto So schwierig ist es, eine Fehlüberweisung rückgängig zu machen

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28.3.2019

Rechnungen per Foto begleichen ist schnell und einfach, aber auch fehleranfällig.
Rechnungen per Foto begleichen ist schnell und einfach, aber auch fehleranfällig.
Keystone/Archiv

Kein mühsames Abtippen der Referenznummer mehr, Einzahlungsscheine bequem scannen – damit werben inzwischen immer mehr Schweizer Banken. Doch wenn dabei etwas schiefgeht, kann es für Kunden sehr ärgerlich werden.

Foto machen, bestätigen, fertig: So einfach kann es sein, eine Rechnung zu bezahlen, wenn man beim E-Banking einfach die sogenannte Codierzeile scannt, in der alle notwendigen Informationen abgelegt sind. Doch wenn es dabei durch schlechte Lichtverhältnisse oder Bildschirmreflektionen beim Fotografieren zu Fehlern kommt, ist es mit schnell und einfach vorbei: Fehlüberwiesenes Geld wiederzubekommen, ist ein ausgesprochen mühsames Unterfangen.

Das musste unter auch Rita Beck feststellen, die letzten Sommer ihre Stromrechnung im von der Bank angepriesenen Schnellverfahren begleichen wollte. Dass das Geld auf dem Konto des Storm-Anbieters nie angekommen ist, merkte die UBS-Kundin erst, als ihr eine Mahnung ins Haus flatterte.


Wo sind die 650 Franken hin?

«Ich habe die Rechnung dann nochmal bezahlt und der Bank den Auftrag gegeben, das Geld zu suchen», rekonstruiert Rita Beck im Gespräch mit dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Die konnte ihr nach wochenlanger Wartezeit mitteilen, dass die 650 Franken auf dem Konto eines Postfinance-Kunden gelandet waren. «Meine Bank hat ein Schreiben von der Postfinance erhalten, in dem stand, dass man den Empfänger angeschrieben habe, der aber nicht reagiert hätte, und ich solle den Rechtsweg gehen».

Da die Postfinance den Namens des Empfängers aber aus Datenschutzgründen nicht nennen darf, will die Polizei keine Anzeige aufnehmen. Erst als sich «Espresso» einschaltet, kann Beck eine Anzeige gegen Unbekannt stellen – man habe ihr zuvor eine falsche Auskunft erteilt. Mit einer Kopie des Strafantrags, meldet sich kurz darauf UBS, könne man ihr nun auch das Geld zurücküberweisen – aber nur aus Kulanz.

Lieber zweimal hinsehen

Bevor man die Überweisung bestätigt, sollte man noch einmal alle Daten kontrollieren.
Bevor man die Überweisung bestätigt, sollte man noch einmal alle Daten kontrollieren.
Keystone/Archiv

Denn ist Geld erst einmal auf dem falschen Konto gelandet, habe man als Bank wenig Handhabe, es zurückzubekommen, argumentiert Postfinance gegenüber SRF. Man könne lediglich den Empfänger anschreiben, reagiere der nicht, seien dem Geldinstitut die Hände gebunden. Erst wenn rechtliche Mittel eingelegt werden, könne man den Ton verschärfen, was in der Regel zum Erfolg führe.

Ob Rita Beck ihre Rechnungen noch einmal mit dem Fotoverfahren begleichen wird, ist fraglich. Bankkunden, die die an und für sich praktische Funktion nutzen, rät UBS jedenfalls, die Daten vor dem Bestätigen der Überweisung noch einmal ganz genau zu überprüfen.

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