Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud hat vor dem Walliser Kantonsgericht einen Teilerfolg errungen. Die Richter bestätigten zwar seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, wandelten die bedingte Freiheitsstrafe aber in eine bedingte Geldstrafe um.
Die Voraussetzungen für eine Freiheitsstrafe anstelle einer Geldstrafe seien nicht erfüllt, teilte das Walliser Kantonsgericht am Dienstag mit. Das Kantonsgericht gelangte wie die erste Instanz zur Einsicht, dass sich der Winzer Steuerdelikten schuldig gemacht hat. Insbesondere wies es die Behauptung der Verteidigung zurück, Giroud könne nicht mehrmals für die gleichen Taten verurteilt werden.
Das Kantonsgericht bestrafte den Winzer wegen Abgabebetrugs zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 300 Franken und wegen Steuerbetrugs und Steuerdelikten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 300 Franken. Für beide Strafen wurde eine Bewährungsfrist von drei Jahren angesetzt.
Das Bezirksgericht Sitten hatte den Winzer im Herbst 2018 noch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren verurteilt. Es war zum Schluss gekommen, dass Giroud als einziger Verwaltungsrat des Unternehmens Giroud Vins für die Steuerperioden 2005 bis 2009 erhebliche Weinverkäufe nicht in der Buchhaltung aufgeführt oder aber fiktive Kosten abgerechnet hatte.
Acht Millionen Franken hinterzogen
Durch diese widerrechtlichen Handlungen habe der Weinhändler einen Betrag von knapp acht Millionen Franken der Besteuerung entzogen. Den kantonalen und kommunalen Steuerbehörden seien deshalb mehr als ein Million Franken an Steuern entgangen. Auch im Hinblick auf die Verrechnungssteuer stellten die Richter widerrechtliche Handlungen fest.
Das Unternehmen Giroud Vins habe seinem Alleinaktionär Dominique Giroud in den Jahren 2008 und 2009 geldwerte Leistungen im Wert von 3,1 Millionen Franken erbracht, ohne diese gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu deklarieren. Die so entgangene Verrechnungssteuer führte zu einem Steuerausfall von knapp 1,1 Millionen Franken.
Es ist ist nicht die erste Strafe für den Walliser Weinhändler in dieser Angelegenheit. 2017 hatte bereits das Walliser Kantonsgericht Giroud wegen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 150 Tagesätzen à 300 Franken verurteilt. Diese Strafe wurde ergänzend zu einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt vom Juli 2014 (Geldstrafe von 180 Tagessätzen) gefällt.
Nur teilweise zufrieden
«Obwohl es sich um eine bedingte Strafe handelte, war die neunmonatige Haftstrafe völlig unverhältnismässig und schockierend. Mein Mandant hat also das Wesentliche erreicht, nämlich die Aufhebung dieses Strafmasses», sagte Marc Comina, der Sprecher von Dominique Giroud.
Gleichzeitig sei seine Enttäuschung, fünfmal für die gleichen Taten bestraft worden zu sein, nur wenig gemildert worden. Comina vertritt die Ansicht, dass diese Entscheidungen der Gerichte «gegen den universellen Grundsatz verstossen, dass niemand zweimal für dasselbe Vergehen verurteilt werden sollte».
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