Urheberrechte Udo Jürgens' Kinder und Freddy Burger einigen sich zu Nachlass

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7.10.2021 - 11:04

Udo Jürgens, Komponist, Pianist und Sänger ist 2014 gestorben. Es folgte ein langjähriger Streit vor den Gerichten um die Rechte an seinem musikalischen Erbe. Nun haben sich seine ehelichen Kinder und sein Manager Freddy Burger geeinigt. (Archivbild)
Udo Jürgens, Komponist, Pianist und Sänger ist 2014 gestorben. Es folgte ein langjähriger Streit vor den Gerichten um die Rechte an seinem musikalischen Erbe. Nun haben sich seine ehelichen Kinder und sein Manager Freddy Burger geeinigt. (Archivbild)
Keystone

Ein langjähriger Gerichtsstreit um die die Rechte an den Liedern von Udo Jürgens ist beigelegt: Die ehelichen Kinder von Udo Jürgens werden sich künftig um die Geschicke der Tonträgerunternehmung Udo Jürgens Master AG (UJM) kümmern.

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Freddy Burger wiederum, der langjährige Manager von Udo Jürgens, konzentriert sich auf die Pflege des ihm gehörenden Musikverlags für die Werke von Udo Jürgens. Das gaben Jenny und John Jürgens, die ehelichen Kinder von Udo Jürgens, und Freddy Burger am Donnerstag gemeinsam bekannt.

Die «gütliche Einigung», wie es in der Mitteilung heisst, bedeutet, dass die beiden Jürgens-Kinder alleinige Gesellschafter der UJM sind und damit die Veröffentlichung des gesamten Udo Jürgens-Musikproduktions-Katalogs in Händen halten. Sie entscheiden über die Verwendung von Evergreens wie «Griechischer Wein» oder «Aber bitte mit Sahne» und können entsprechend an den Liedern verdienen.

Freddy Burger hat mit seinem Musikverlagskatalog das Recht, die musikalischen Werke von Udo Jürgens weiter zu entwickeln. Er kann Udo-Jürgens-Lieder in Film-, Werbe- und Musicalproduktionen verwenden oder als Grundlage neuer Produktionen heute aktiven Musikerinnen und Musikern überlassen.

Der Sänger, Komponist und Entertainer Udo Jürgens war im Jahr 2014 im Alter von 80 Jahren an Herzversagen gestorben. Seit 2017 stritten seine Kinder und Freddy Burger gerichtlich um die Urheberrechte. Die nun erzielte Einigung erfolgt nach einem Bundesgerichtsurteil von Ende Juli 2021.