Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Inhaftierten abgewiesen, der vegane Verpflegung verlangte. Der Mann verbrachte im Gefängnis Champ-Dollon im Kanton Genf ein Jahr in Untersuchungshaft.
Gemäss der Gefängnisleitung seien verschiedene Massnahmen getroffen worden, damit sich der Mann entsprechend seinen Grundsätzen ernähren konnte. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
So habe der Inhaftierte die Möglichkeit gehabt, sich mit dem Küchenchef zu besprechen. Die vorgeschlagenen vegetarischen Menus seien grösstenteils mit einer veganen Ernährung kompatibel gewesen. Zudem habe der Mann zusätzliche Portionen an Früchten, Gemüse und Rohkost bekommen. Am Gefängniskiosk seien ausserdem 14 vegane Produkte angeboten worden.
Genugtuung verlangt
Die für ihn getroffenen Vorkehrungen befriedigten den Inhaftierten aber nicht. Er machte Gesundheitsprobleme geltend und verlangte einen anfechtbaren Entscheid. Schliesslich gelangte der Mann ans Genfer Kantonsgericht und forderte eine Genugtuung von 3000 Franken.
Das Kantonsgericht trat auf die Beschwerde des Mannes nicht ein. Zu Recht, wie das Bundesgericht festhält. Das Schreiben der Gefängnisleitung sei eine Information über die getroffenen Massnahmen gewesen und nicht die Abweisung eines Gesuchs um vegane Ernährung.
Über die Frage von veganer Ernährung im Gefängnis musste das Bundesgericht nicht entscheiden. Der Mann befindet sich seit Oktober 2019 wieder in Freiheit. (Urteil 1B_608/2019 vom 11.6.2020)
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