Bundesverwaltungsgericht Verkehrsbetriebe Luzern müssen dem Bund Subventionen zurückzahlen

zs, sda

23.8.2023 - 12:00

Die Verkehrsbetriebe Luzern haben zu hohe Subventionen bezogen. (Archivbild)
Die Verkehrsbetriebe Luzern haben zu hohe Subventionen bezogen. (Archivbild)
Keystone

Die Verkehrsbetriebe Luzern müssen von ihren von 2012 bis 2017 bezogenen Subventionen des Bundes rund 210'000 Franken zurückerstatten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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Die Aktiengesellschaft Verkehrsbetriebe Luzern hatte ihrer Muttergesellschaft – der Holdinggesellschaft Verkehrsbetriebe Luzern – für die Benutzung ihrer Fahrzeuge einen sogenannten kalkulatorischen Zins von jeweils rund drei Prozent bezahlt und deshalb zu hohe Subventionen bezogen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil bestätigt, dass diese Verzinsung des Eigenkapitals weder der Tochter- noch der Muttergesellschaft genehmigt worden sei.

Die verrechneten Zinsen seien unrechtmässig, soweit sie die bei der Holding tatsächlich angefallenen Zinsen überstiegen. Bei den verrechneten Kosten handelt es sich laut Bundesverwaltungsgericht nicht um unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne des Subventionsgesetzes.