Verwahrung bald aufgehoben Zürcher «Parkhausmörderin» steht Therapie im Gefängnis offen

sda/tgab

30.8.2024 - 17:06

Die sogenannte «Parkhausmörderin» Caroline H. (r.) kann eine Therapie machen. Dies hat das Bezirksgericht Zürich entschieden. (Archiv von 2001)
Die sogenannte «Parkhausmörderin» Caroline H. (r.) kann eine Therapie machen. Dies hat das Bezirksgericht Zürich entschieden. (Archiv von 2001)
Michele Limina/KEYSTONE

Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag entschieden, die Verwahrung der sogenannten «Parkhausmörderin» in eine stationäre Massnahme umzuwandeln. In Freiheit kommt sie deswegen nicht. Aber sie kann eine Therapie machen.

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  • Die sogenannte «Parkhausmörderin» sitzt seit 2002 im Gefängnis.
  • Nun soll ihre Verwahrung in eine stationäre Massnahme umgewandelt werden.
  • Das gäbe der Frau die Möglichkeit einer Therapie innerhalb des Gefängnisses.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die «Parkhausmörderin» wird innerhalb des Gefängnisses therapiert, liess das Bezirksgericht Zürich verlauten. Möglich wird dies, nachdem die Verwahrung in eine stationäre Massnahme umgewandelt werden soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Oberstaatsanwaltschaft, welche die Verwahrung nicht in eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 umwandeln lassen wollte, kann den Entscheid noch weiterziehen.

Die sogenannte «Parkhausmörderin» sitzt seit 25 Jahren hinter Gittern. 2015 wurde das Sicherheitsregime leicht gelockert, sie hat heute Kontakt zu anderen Insassinnen. Davor lebte sie in der höchsten Sicherheitsstufe, was eine komplette Isolation bedeutet.

Die heute 51-Jährige hatte im Sommer 1991 im Zürcher Parkhaus Urania eine 29-jährige Frau erstochen. Im Januar 1997 brachte sie im Chinagarten eine 61-Jährige um – ebenfalls mit einem Messer. Bei einer weiteren Attacke überlebte das Opfer.

2001 wurde die Frau zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben und eine Verwahrung nach damaligem Recht angeordnet.