NachtflugverbotWegen 10 Sekunden Verspätung darf ein Jet nicht in Berlin landen
tafi
30.7.2024
Das Nachtflugverbot wird in Deutschland streng ausgelegt: Ein Jet der Fluggesellschaft Eurowings durfte nicht in Berlin landen, weil er sich um wenige Sekunden verspätet hatte. Die Passagiere strandeten in Hannover.
tafi
30.07.2024, 16:18
Andreas Fischer
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Das deutsche Nachtflugverbot ist gnadenlos: Wegen weniger Sekunden Verspätung darf ein Eurowings-Flug nicht in Berlin landen.
Die Maschine musste zehn Sekunden nach Mitternacht über der Landebahn durchstarten.
Die Passagiere landeten schliesslich in Hannover und mussten ihre Weiterreise selbst organisieren.
Mit der Pünktlichkeit ist es in Deutschland so eine Sache. Bei der Bahn nimmt man es nicht so genau, am Berliner Flughafen schon, wie «T-Online» berichtet. Dort musste jetzt ein Ferienflieger von Eurowings den Landevorgang abbrechen. Grund: Die Maschine hatte sich um zehn Sekunden (sic!) verspätet – und es griff das Nachtflugverbot.
Eigentlich sollte der Eurowings-Flug mit 212 Passagieren an Bord bereits um 23.25 Uhr landen. Doch der Abflug im spanischen Alicante verzögerte sich wegen einer Verspätung aus einem vorherigen Flug um eine Stunde. Der Pilot hat deswegen eine Ausnahmegenehmigung bekommen: Die Flugsicherung gab ihm bis Mitternacht eine Landebahn frei. Eigentlich darf in Berlin schon um 23.30 Uhr kein Flugzeug mehr starten oder landen.
Durchstarten kurz vor dem Touchdown
Mit der Zeit im Nacken versuchte die Crew alles, um pünktlich in Berlin zu sein. Die Maschine hatte sogar schon zur Landung angesetzt: Doch wenige Sekunden vor dem Touchdown lief die Zeit ab. Also startete der Pilot durch – und flog weiter nach Hannover. Landung dort: 0.40 Uhr.
Für den Kontext: Nachtflugverbot ist in Berlin ab 23.30 Uhr. Die Landung von #EW8531 war für 23.25 Uhr geplant. Verspätete Flieger dürfen noch bis Mitternacht straffrei landen. Wer danach noch landet muss eine Geldstrafe zahlen. Auch wenn es nur 10 Sekunden nach Mitternacht sind.
Zwar hätte der Flieger laut Angaben der Flugsicherung in diesem speziellen Fall durchaus landen dürfen: Dies wäre aber als Ordnungswidrigkeit geahndet worden und hätte empfindliche Geldbussen für Pilot und Airline zur Folge gehabt.
Um diese kommt man nun zwar herum: Billig ist die Aktion aber trotzdem nicht. Eurowings muss für die Kosten der Passagiere für die Weiterreise nach Berlin, die sie selbst organisieren mussten, aufkommen.
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