Das Bezirksgericht Zürich verurteilte die Beschuldigten im September 2022 wegen schwerer Körperverletzung zu je fünf Jahren Freiheitsstrafe. Der Vater, ein Deutscher, sollte zudem für zehn Jahre des Landes verwiesen werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Paar vor, die Tochter des Mannes von 2011 bis 2018 immer wieder geschlagen zu haben. Die Misshandlungen begannen demnach, als die leibliche Mutter des Mädchens aus der gemeinsamen Wohnung auszog. Der Vater übernahm das alleinige Sorgerecht für die Tochter und zog mit seiner neuen Frau und deren Kind aus erster Ehe sowie einem gemeinsamen, dritten Kind zusammen.
Das Mädchen war im Primarschulalter, als es vom Vater erstmals geschlagen wurde. Auf erste Ohrfeigen folgten weitere körperliche Strafen und seelische Misshandlungen. Besonders gravierend war ein Vorfall, bei welchem dem Mädchen eine Entkalker-Flüssigkeit über den Kopf gegossen wurde. Dabei erlitt es Verätzungen an der Haut.
Die beiden Beschuldigten bestritten an der Verhandlung einen Teil der Vorwürfe und relativierten das Ausmass einzelner Vorfälle. Zudem machten sie Überforderung geltend. Beim Prozess am Obergericht dürfte es vor allem darum gehen, tiefere Strafen zu erhalten.
Der vorsitzende Richter am Bezirksgericht sprach bei der Urteilseröffnung von einer Tendenz zum Bagatellisieren, welche die Eltern an der Verhandlung gezeigt hätten. Das jahrelange Martyrium, welches das Mädchen im Elternhaus habe erdulden müssen, erfülle den Tatbestand der schweren Körperverletzung.
Dass niemand früher eingegriffen habe, hatte laut dem Gericht wohl auch mit der Tatsache zu tun, dass die Familie mehrfach den Wohnort und Wohnkanton gewechselt hatte. «Anders können wir uns nicht erklären, warum nicht längst eine Kesb dem Treiben ein Ende setzte», sagte der Richter damals.