Deutlich mehr Abschüsse als erwartetWalliser Jäger haben schon 21 Wölfe geschossen
sda/lru
3.1.2024
Nach der Hälfte der Jagdsaison sind im Wallis bereits 21 Wölfe geschossen worden. Beim Kanton hatte man ursprünglich mit höchstens 15 bis Ende Januar gerechnet.
sda/lru
03.01.2024, 12:08
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Seit der Einführung der revidierten Jagd- und Schutzverordnung per Dezember 2023 sind im Wallis 21 Wölfe getötet worden.
Das ist deutlich mehr als erwartet. Gerechnet wurde mit 10 bis 15 Abschüssen.
Der letzte Abschuss ereignete sich am Montag dieser Woche.
Umweltschutz-Organisationen betonten die wichtige Rolle des Wolfs im Waldökosystem.
Seit Anfang Dezember heisst es im Wallis: Feuer frei auf den Wolf. Seither haben Jägerinnen und Jäger bereits 21 Wölfe geschossen. Das ist deutlich mehr als erwartet.
Anfang Dezember hatten die Walliser Behörden geschätzt, dass die Aktion bereits «ein grosser Erfolg» wäre, wenn es dem Kanton gelänge, im Dezember und Januar zwischen zehn und 15 Wölfe zu entfernen.
Der letzte Abschuss ereignete sich an Neujahr. Der betroffene Jungwolf war Teil des Rudels von Les Toules und wurde von einem Wildhüter in Begleitung der Jagdgesellschaft getötet. Dies geht aus der letzten Zählung auf der Website der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) des Kantons Wallis hervor.
Klage von Umweltorganisationen blockierte Tötungen
Das Wallis darf dabei mehr als die Hälfte der 13 Rudel, die sich auf dem Kantonsgebiet bewegen, von der Landkarte streichen. Das wären mindestens 34 Wölfe bei rund 100 Individuen. Die Einführung der neuen Jagdverordnung auf diesen Zeitpunkt erlaubt den Abschuss ganzer Rudel, auch wenn diese noch keinen Schaden angerichtet haben.
Das Wallis hat die Rudel von Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon, Le Fou-Isérables, Les Toules, Les Hauts-Forts und Chablais im Visier. Mitte Dezember blockierte das Bundesverwaltungsgericht die präventive Tötung von den drei Rudeln Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables, nachdem mehrere Umweltorganisationen dagegen geklagt hatten.
Diese waren der Ansicht, dass Bund und Kantone mit diesen Tötungen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit missachten und die vom Kanton verfügte Abschussbewilligung widerrechtlich sei.
Umweltschützer*innen betonten die wichtige Rolle des Wolfs im Waldökosystem. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat inzwischen die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt.