Abfuhr an der Generalversammlung CS-Aktionäre lehnen Entlastung des Managements für das Jahr 2020 ab

tp/amo

29.4.2022 - 14:40

Das Logo der Schweizer Bank Credit Suisse an einem Gebäude in Zürich Oerlikon, am Donnerstag, 10. März 2022 in Zürich. 
Das Logo der Schweizer Bank Credit Suisse an einem Gebäude in Zürich Oerlikon, am Donnerstag, 10. März 2022 in Zürich. 
KEYSTONE//Michael Buholzer

Die Aktionäre der Credit Suisse haben dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung eine klare Abfuhr erteilt. Sie verweigern am Freitag an der Generalversammlung eine Entlastung des Managements. 

Keystone-SDA, tp/amo

Keine Entlastung des Managements: Die Aktionäre stimmten am Freitag an der Generalversammlung der Credit Suisse mit einem Nein-Anteil von 59,95 Prozent gegen die Décharge-Erteilung.

Die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 war an der Generalversammlung des vorigen Jahres ausgeklammert worden, dies unter dem Eindruck der Debakel um den Hedgefonds Archegos und um die mit der insolventen Greensill Capital betriebenen Lieferketten-Finanzierungsfonds.

Verwaltungsrat will jetzt über weiteres Vorgehen beraten

Die Generalversammlung war aber auch in diesem Jahr nicht dazu bereit, die Entlastung zu erteilen, obwohl diesmal die Themen rund um das Grossdebakel um die «Greensill-Fonds» ausgeklammert worden waren.

CS-Verwaltungsratspräsident Axel Lehmann nahm die Verweigerung der Décharge «mit Bedauern» zur Kenntnis. Der Verwaltungsrat werde nun über das weitere Vorgehen beraten.

Im Gegensatz zur Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 nahmen die Aktionäre den Antrag zur Entlastung für 2021 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 77,5 Prozent an. Explizit ausgeklammert von der Entlastung waren allerdings auch für 2021 die Themen mit Bezug zu den «Greensill-Fonds».

Bedeutung der Décharge

Unter Décharge versteht man in der Schweiz die Billigung der Geschäftstätigkeit eines Organs durch die dazu durch Gesetz oder Vertrag berufenen Aufsichtsgremien.

Die Billigung wird üblicherweise nachträglich für einen definierten Zeitraum ausgesprochen. Nach «innen» wirkt die Entlastung als Vertrauensbeweis und als Vertrauenskundgabe in die Zukunft. Nach «aussen» kann die Entlastung einen Verzicht auf Schadensersatz bewirken. Die Entlastung ist nicht einklagbar.