Ende der Homeoffice-Pflicht Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich mich testen lasse?

tsha

27.5.2021

Der Bundesrat hat das Ende der Homeoffice-Pflicht beschlossen.
Der Bundesrat hat das Ende der Homeoffice-Pflicht beschlossen.
Bild: Keystone

Aus der Pflicht wird eine Empfehlung: Was bedeutet die Neuregelung beim Homeoffice für Arbeitnehmer*innen?

tsha

27.5.2021

Der Bundesrat hat die zweite Phase der Lockerungen eingeleitet. Der Schritt hat auch für viele Arbeitnehmer*innen Auswirkungen. So wird die Pflicht zum Arbeiten im Homeoffice ab kommendem Montag aufgehoben und in eine Empfehlung umgewandelt – allerdings nur für diejenigen Unternehmen, die ihren Mitarbeiter*innen mindestens einen Corona-Test pro Woche stellen.

Wie funktionieren die Tests?

Das Testen in Unternehmen verringert die Anzahl positiver Corona-Fälle um die Hälfte, glaubt der Bund. Die Kosten dafür müssen weder von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern getragen werden – bezahlt werden die Massentests vielmehr vom Bund selbst.

Muss ich mich testen lassen?

Für Serge Gnos von der Gewerkschaft Unia ist klar: «Rechtlich ist es nicht zulässig, die Tests verpflichtend zu machen.» Zwar sei der Arbeitgeber dafür zuständig, den Schutz seiner Arbeitnehmenden zu gewährleisten, so Gnos zu «blue News». Gleichzeitig müsse er aber auch die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden gewährleisten.

Einen Zwang, sich impfen zu lassen, hält Gnos für generell unzulässig, ausser etwa für Piloten oder Ärzte an Spitälern. Bei Tests könnte man aber differenzieren. «Je stärker der Test in meine persönliche Integrität eingreift, desto kritischer ist er zu beurteilen», sagt Gnos. So seien Tests, bei denen Abstriche in der Nase durchgeführt werden, «relativ problematisch, das geht nur freiwillig». Spucktests hingegen seien weniger schwierig, aber auch hier gelte: «Unternehmen sollten diese auf freiwilliger Basis machen.»

Sollte ein Arbeitnehmer von seinen Angestellten dennoch einen Test verlangen, könnten diese «sich weigern», so der Unia-Sprecher.

Wie lange gilt die Testpflicht?

Die Testpflicht, so der Bundesrat, gelte so lange, bis «alle Personen geimpft sind, die dies möchten» – also bis Ende der zweiten Phase aus dem vom Bundesrat verabschiedeten Drei-Phasen-Modell. Erst dann könnten weitere Lockerungen in Kraft treten. 

Welche Massnahmen gelten am Arbeitsplatz?

Neben der Testpflicht gelten für Unternehmen die bekannten Vorsichtsmassnahmen. Dazu zählt laut Bund das Tragen von Hygienemasken, regelmässiges Lüften, Desinfektion und Reinigung von Oberflächen und Händen sowie die physische Trennung von Teams.



So reagieren die Arbeitgeber

Begrüsst wird der Schritt von economiesuisse. Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft schreibt in einer Stellungnahme, die Lockerungen kämen «keinen Tag zu früh». Auch der Schweizerische Gewerbeverband sgv steht hinter dem Entscheid des Bundes. Die Vertreter kleiner und mittelständischer Unternehmen fordern eine rasche «Rückkehr zur Normalität».

Trotz der Freude über die Lockerungen üben beide Verbände allerdings auch Kritik am Bundesratsentscheid. Die Verpflichtung zur Testung der Mitarbeiter*innen sehen sowohl economiesuisse als auch der Schweizerische Gewerbeverband kritisch. Die Verbände warnen vor einem hohen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen, wenn die Angestellten einmal in der Woche auf das Coronavirus getestet werden.



Wird es auch in Zukunft Homeoffice geben?

Auch wenn die Homeoffice-Pflicht am kommenden Montag endet: Viele Schweizer*innen werden wohl auch in Zukunft weiterhin in den eigenen vier Wänden arbeiten. Nicht nur, weil die Empfehlung des Bundes weiterhin gilt, überall dort, wo es möglich ist, zu Hause zu bleiben; Branchenvertreter glauben, dass sich das Homeoffice auch langfristig durchsetzen wird. 

Balz Stückelberger vom Arbeitgeberverband der Banken etwa sagte zu SRF, dass in seiner Branche auch in Zukunft viele Arbeitnehmer*innen zumindest teilweise im Homeoffice bleiben würden. Gleichzeitig warnt Stückelberger: «Bei Leuten, die mehrheitlich zu Hause arbeiten, überwiegen die Nachteile. Das führt zu Isolation, Entgrenzung und zur Entfremdung vom Arbeitgeber.»

Schweizerische Eidgenossenschaft/Bundesrat