Neue Lockerungen Das gilt ab Montag in der Beiz, bei der Büez und im Privaten

Von Lukas Meyer

26.5.2021

Restaurant-Terrasse in Lugano: Draussen sind ab Montag wieder Sechsertische erlaubt.
Restaurant-Terrasse in Lugano: Draussen sind ab Montag wieder Sechsertische erlaubt.
KEYSTONE

Der Bundesrat läutet die zweite Phase ein und lockert mehr als erwartet. Was bedeutet das im Einzelnen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Von Lukas Meyer

26.5.2021

«Bis jetzt hat sich die Strategie des Bundesrats bewährt», sagte Alain Berset an der Medienkonferenz am Mittwoch. Die epidemiologische Lage entwickle sich weiterhin gut, die Erfahrungen der letzten Wochen sind vielversprechend, die Impfkampagne schreitet voran – entsprechend wagt der Bundesrat Lockerungen in verschiedenen Bereichen. Diese gehen noch weiter, als er vor zwei Wochen vorgeschlagen hatte. Die Schweiz geht nun in die zweite Phase im Drei-Phasen-Modell über. 

Die beschlossenen Lockerungen im Überblick.
Die beschlossenen Lockerungen im Überblick.
Schweizerische Eidgenossenschaft/Bundesrat

Kann ich im Restaurant wieder drinnen essen?

Ja, am Montag können die Restaurants auch ihre Innenräume wieder öffnen. Dabei dürfen nicht mehr als vier Personen an einem Tisch sitzen, dabei muss keine Maske getragen werden. Wenn man sich im Restaurant bewegt, muss man die Maske allerdings aufsetzen. Zwischen den Tischen muss es genug Abstand geben oder eine Abschrankung aufgestellt werden.

Eine Konsumation im Stehen ist nicht erlaubt. Neu dürfen auch Kinos oder Theater Verpflegung anbieten, wenn sitzend konsumiert und die Kontaktdaten erfasst werden. Draussen sind ab Montag Sechsertische erlaubt. Zudem wird die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr aufgehoben.

Und wer kontrolliert das?

Der Bundesrat betonte, dass die Schutzkonzepte unbedingt eingehalten werden müssen. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.

Was gilt für öffentliche Veranstaltungen?

Für Veranstaltungen mit Publikum gelten neue Obergrenzen: Drinnen 100 statt 50, draussen 300 statt 100. Das gilt etwa für Konzerte, Public Viewings oder religiöse Veranstaltungen. Die Sitzplätze müssen nicht mehr fest zugeordnet werden.

Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum draussen gibt es keine Begrenzung mehr, es gilt aber die Abstands- und Maskenpflicht. Dies gilt etwa auch für spontane Feiern von Fussballfans im Rahmen der kommenden Europameisterschaft.

Wie viele Leute darf ich privat treffen?

Hier wollte der Bundesrat erst nichts lockern, nun hat er sich anders entschieden: So werden die Limiten für private Treffen von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen erhöht.

Private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen Räumlichkeiten stattfinden, sind ebenfalls mit bis zu 50 statt 15 Personen möglich, dasselbe gilt für Vereinsanlässe oder Führungen.

Was kann ich in der Freizeit machen?

Im Amateursport oder in der Laienkultur dürfen neu ebenfalls 50 statt 15 Personen zusammen etwas machen. Publikum ist zugelassen, Wettkämpfe in Mannschaftssportarten und Chorkonzerte sind nur im Freien zugelassen.

Auch Hallen- und Thermalbäder sowie Wellnesseinrichtungen dürfen ab Montag wieder öffnen.

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Kann ich wieder an die Uni gehen?

Wenn eine Hochschule ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons hat, kann sie Präsenzveranstaltungen mit mehr als fünfzig Personen durchführen. Masken- und Abstandspflicht gelten weiterhin.

Und was ist mit Grossanlässen?

Auch hier macht der Bundesrat schneller vorwärts als erwartet, und zwar in drei Schritten. Ab Dienstag sind Pilotveranstaltungen mit bis zu 600 Leuten drinnen oder 1000 Leuten im Freien wieder möglich. Jeder Kanton kann fünf solche Anlässe bewilligen. Ab Anfang Juli sollen in einem zweiten Schritt eigentliche Grossveranstaltungen stattfinden können – mit 3000 Personen drinnen und 5000 Personen draussen, wobei eine Sitzpflicht gilt und die Kapazität nur zu zwei Dritteln ausgenutzt werden darf.



Ab dem 20. August will der Bundesrat in einem dritten Schritt Anlässe mit bis zu 10'000 Personen erlauben. Kapazitätsbegrenzungen in Innenräumen und bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht werden dabei wohl aufgehoben. Dieser Schritt ist allerdings noch sehr weit weg, bis dahin könne sich noch viel ändern, meinte Alain Berset.

Darf ich bald wieder ins Büro gehen?

Der Bundesrat wandelt die Homeoffice-Pflicht wie vorgesehen in eine Homeoffice-Empfehlung um – dies gilt jedoch nur für Betriebe, die einmal pro Woche testen. Die Kosten dafür übernimmt der Bund, geimpfte Personen müssen sich nicht testen lassen.

Die Regel soll erst ohne Vorgaben gelockert werden, wenn alle Personen geimpft sind, die das möchten.

Welche Rolle spielt das Covid-Zertifikat dabei?

Das Covid-Zertifikat soll ab dem 7. Juni ausgerollt werden und bis Ende Juni allen zur Verfügung stehen. Ab dann soll es auch zum Einsatz kommen, etwa bei Grossveranstaltungen – diese werden vorerst nur damit möglich sein. Alain Berset betonte, dass man auf gutem Weg sei, auch im Hinblick auf die internationale Kompatibilität.



Gibt es neue Quarantäne-Regeln?

Genesene und Geimpfte sind für sechs Monate von der Kontakt- und Reisequarantäne befreit. Wenn man aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreist, gelten diese Regelungen nicht.

Warum geht der Bundesrat weiter als erwartet?

Erstmals seit Oktober gab es am Mittwoch weniger als 1000 Neuinfektionen, die Impfung schreitet weiter voran – die epidemiologische Lage entwickelt sich gut. Zudem forderte eine Mehrheit der Kantone weitergehende Lockerungen und klare Regeln, ebenso die Wirtschaft. Der Bundesrat glaubt, dass diese weitgehenden Lockerungen nun möglich sind, wenn die Schutzmassnahmen weiterhin eingehalten werden. «Aber Garantien gibt es keine», betonte Alain Berset.

Sind schon weitere Schritte geplant?

Ja, noch vor dem Sommer soll «ein weiterer, ebenfalls grösserer Öffnungsschritt» folgen. Der Bundesrat will die Pläne voraussichtlich am 11. Juni in Konsultation geben und am 23. Juni darüber entscheiden. Ab dem 1. Juli würde dies dann gelten, dann würde man wahrscheinlich in die Phase drei eintreten. 

Was passiert, wenn sich die Lage wieder verschlechtert?

Der Bundesrat hat keinen Plan B. Man plane so, dass es nicht mehr zu Schliessungen kommen sollte, sagte Alain Berset.