PharmaNovartis: Auszählungspraxis wirft Fragen auf
SDA
27.3.2019 - 10:39
Dem Pharmakonzern Novartis könnten rechtliche Folgen wegen seiner Praxis bei der Stimmrechts-Auszählung drohen. Der Konzern lässt die Stimmen seiner Aktionäre im Unternehmen auszählen.
Wie die Fernsehsendung «Rundschau» von SRF am Mittwochabend berichten wird, konnte sie dem Konzern mit einem GPS-Tracker nachweisen, dass er die Stimmen seiner Aktionäre im Unternehmen auszählen lässt. Novartis hat dies gegenüber AWP mittlerweile bestätigt.
Die Daten der GPS-Sender würden belegen, dass Novartis die Wahlzettel von Aktionären damit nicht an den Stimmrechtsvertreter leitet, wie es auf der Internetseite des SRF heisst. Zudem erfahre der Verwaltungsratspräsident vorab die Ergebnisse der Auszählung. «Die Beschlüsse der Generalversammlung könnten deshalb vor Gericht angefochten werden», heisst es in dem Bericht weiter.
Weiter zitiert SRF eine schriftliche Stellungnahme vom Basler Anwalt Peter Andreas Zahn, dem gewählten unabhängigen Stimmrechtsvertreter für die Generalversammlung: «Die Verarbeitung von über 30'000 eingehenden Briefen erfordert einen grossen logistischen Aufwand, der die Kapazität einer Anwaltskanzlei sprengt.»
Der Pharmakonzern selbst habe der «Rundschau» geschrieben: «Wichtig ist uns festzuhalten, dass unser Vorgehen geltendem Recht entspricht.»
Novartis bestätigt Bericht
In der Stellungnahme, die mittlerweile auch AWP vorliegt, bestätigt Novartis, dass die etwa «30'000 Antwortcouverts, die von den Aktionären an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter geschickt werden, von der Post direkt an ein Team beim Novartis Aktienregister geliefert und dort v.a. von hierfür rekrutierten pensionierten Mitarbeitenden geöffnet und verarbeitet werden».
Weiter heisst es, dass Novartis im Sinne einer logistischen Unterstützung dem Stimmrechtsvertreter die notwendige Infrastruktur (Maschinen) und entsprechendes Hilfspersonal zur Verfügung stelle, um die eingehenden Briefe zu verarbeiten, da diese grosse Menge mit der Kapazität einer Anwaltskanzlei nur sehr schwer zu bewältigen wäre.
Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt
Der Pharmakonzern sieht in diesem Vorgehen weder die Unabhängigkeit des Stimmrechtsvertreters noch die unverfälschte Willenskundgabe beeinträchtigt, weil die Auszählung der Stimmen unter seiner Aufsicht erfolgt. Zudem unterstehen der Stellungnahme zufolge sämtliche involvierte Personen einer Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht, die auch gegenüber anderen Mitarbeitern der Novartis einzuhalten ist.
«Wir werden die Hinweise der Rundschau aber in eine mögliche Verbesserung des Prozesses einfliessen lassen», ergänzt der Pharmakonzern.
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