Angestellt oder Selbständigerwerbend? Die Streit um den Status von Uber-Fahrern wird durch eine Stellungnahme des Bundes neu befeuert. Demnach behandelt der US-Fahrdienstvermittler zumindest einen Teil der Chauffeure in der Schweiz wie Mitarbeitende.
Hintergrund der ersten Beurteilung des Falls durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist ein Arbeitskonflikt. Im Dezember streikten rund 30 Uber-Chauffeure in Genf. Sie waren zu schlechten Bedingungen bei sogenannten Partnerunternehmen von Uber angestellt. Manche hatten nur 650 Franken Lohn im Monat erhalten, der Stundenlohn betrug teilweise weniger als zehn Franken.
Daraufhin gelangte die Gewerkschaft Unia ans Seco. Über die Antwort berichtete am Montag das Schweizer Fernsehen SRF auf seiner Internetseite. Sie liegt auch der Nachrichtenagentur sda vor. Darin kommt das Seco zum Schluss, dass nach dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) die Partnerfirmen ihre Chauffeure an Uber verleihen.
Die Partnerfirmen müssten somit über eine Verleihbewilligung verfügen. Beim Personalverleih übe der Kunde, hier Uber, ein Weisungsrecht auf das ihm ausgeliehene Personal aus, wie wenn dieses sein eigenes Personal wäre.
Das Seco hat die Behörden des Kantons Waadt, wo die Partnerfirmen ihren Sitz haben, angewiesen, die Partnerfirmen in die Verleihbewilligungspflicht hineinzuführen. Die Partnerfirmen können dagegen Rechtsmittel ergreifen.
Etappensieg für Unia
Die Unia zeigt sich vom Entscheid des Seco erfreut. Das Seco bestätige die Einschätzung der Gewerkschaft, dass es sich dabei um ein Personalverleihkonstrukt handelt. Daraus folgt für Unia eindeutig: "Uber ist als Arbeitgeber zu betrachten - mit allen damit verbundenen Pflichten", heisst es in einem Communiqué vom Montag.
Die Gewerkschaft fordert Bund und Kantone auf, dem "gesetzeswidrig operierenden Dumping-Konzern das Handwerk zu legen". Solange Uber seine Angestellten nicht als solche anerkenne, solle das Unternehmen in der Schweiz keine Dienstleistungen anbieten dürfen.
Langwieriger Streit
Das Seco hält weiter fest, dass seine Beurteilung nur die Chauffeure der sogenannten "Partnerfirmen" betreffe. Auf die normalen Uber-Fahrer könne diese Aussage nicht angewendet werden.
Der Streit um den rechtlichen Status der Uber-Fahrer schwelt seit Jahren. Geht es nach dem kalifornischen Unternehmen sind seine Fahrer nicht bei Uber angestellt, sondern Selbständigerwerbende. Nach dieser Logik ist Uber in der Schweiz kein Arbeitgeber und muss auch keine Sozialversicherungsleistungen zahlen.
Die Unfallversicherung Suva hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass der Fahrdienst Arbeitgeber sei, vor Gericht sind mehrere Verfahren hängig. Daraufhin wechselte Uber in der Schweiz seine Strategie und setzte auf Schweizer "Partnerfirmen".
Schlag für Uber
Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" des Schweizer Fernsehens SRF, die am Montagabend über den Fall berichtet, könnte sich der Trick mit den Partnerfirmen für Uber als ein Schuss ins eigene Bein erweisen. Die Partnerfirmen bräuchten nun eine Bewilligung für Personalverleih und sie müssen zur Sicherung der Sozialabgaben eine Kaution von 50'000 Franken hinterlegen.
Zudem gelte der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih. Das bedeute ein Mindestlohn von 18,66 Franken pro Stunde. "Das Modell kommt so insgesamt teurer, als wenn Uber die Leute direkt anstellen würde", zitiert das Onlineportal srf.ch Kurt Pärli, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Basel.
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