UkraineEU-Sanktionsliste: Zuger Steuerverwaltung sichtet keine Personen
we, sda
21.4.2022 - 11:26
Auf der Liste mit von Russland-Sanktionen betroffenen Personen befinden sich keine im Kanton Zug steuerpflichtigen, natürlichen oder juristischen Personen. Die Zuger Steuerverwaltung hat die von der Schweiz übernommene EU-Sanktionsliste «mit beträchtlichem Aufwand» geprüft.
21.4.2022 - 11:26
SDA
Mit dieser systematischen Überprüfung sei die Steuerverwaltung des Kantons Zug über die Mindestanforderungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hinaus gegangen, teilte die Finanzdirektion am Donnerstag mit.
Bei der ursprünglichen Sanktionsliste seien keine Treffer identifiziert worden. Bei der ergänzten Liste vom 13. April liefen noch vereinzelte Abklärungen, heisst es. Insbesondere sei die Handhabung von nicht auf der Liste aufgeführten rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften von sanktionierten Unternehmen zu konkretisieren.
Weil im Kanton Zug verhältnismässig viele russische Unternehmen und Privatpersonen angesiedelt sind, geriet dieser in den Fokus der Aufmerksamkeit. Zu einem Zeitpunkt, als die Umsetzungsbestimmungen für die Kantone unklar waren, wie die Finanzdirektion festhält.
Dass nun die «spektakulären Treffer» ausblieben, ist für Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) «effektiv keine Überraschung», wie es heisst.
Es seien oft spontan konkrete Namen mit einem tatsächlichen oder vermeintlichen Bezug zum Kanton Zug herumgeboten worden, wird Tännler zitiert. Ein Abgleich mit der Sanktionsliste habe jeweils rasch gezeigt, dass die genannten Personen und Unternehmen entweder nicht auf der Sanktionsliste verzeichnet oder nicht im Kanton Zug ansässig seien.
Tännler will keine pauschale Vorverurteilung
Eine gewisse Unschärfe aber bleibe, heisst es. Und zwar, weil durch die Übersetzung vom kyrillischen Alphabet unterschiedliche Schreibweisen möglich seien. Deshalb prüfe die Steuerverwaltung im Tagesgeschäft auffällige Einzelfälle weiterhin.
Generell geht die Finanzdirektion aber davon aus, dass allfällige Meldungen von Seiten der Steuerbehörde im Gesamtkontext nur von untergeordneter Bedeutung wären.
Denn im Falle von Bankkonten, Wertschriften und ähnlichem Finanzvermögen dürften in aller Regel schon die Banken und Finanzinstitute eine Meldung ans Seco abgesetzt und die entsprechenden Vermögenswerte blockiert haben. Und im Fall von Liegenschaften dürften diese bereits von den Grundbuchämtern mit einer Sperre belegt worden sein.
Der Zuger Finanzdirektor appelliert an eine «gewisse Gelassenheit und Fairness». «Wir müssen aufpassen, dass wir russische Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht pauschal vorverurteilen», wird Tännler zitiert. Er betonte aber auch, dass der Kanton Zug «vorbehaltlos» sämtliche vom Bund angeordneten Sanktionen und die zur Umsetzung nötigen Massnahmen unterstütze.
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