Volksrechte GPK überprüft Aussagen des Luzerner Stadtrats zu Volksinitiative

rl, sda

28.10.2022 - 10:13

Der Sitz der Luzerner Stadtregierung: Ob sie korrekte Aussagen zu einer Volksinitiative machte, wird nun von der GPK untersucht. (Archivaufnahme)
Der Sitz der Luzerner Stadtregierung: Ob sie korrekte Aussagen zu einer Volksinitiative machte, wird nun von der GPK untersucht. (Archivaufnahme)
Keystone

Der Stadtrat Luzern hat in seinem Bericht zur Volksinitiative für eine Aufwertung des Bundesplatzes möglicherweise falsche Angaben gemacht. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Stadtrats hat deswegen eine Subkommission eingerichtet, wie sie am Freitag mitteilte.

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Die Subkommission habe zu prüfen, ob ein konkreter Sachverhalt im Bericht zur Volksinitiative korrekt dargelegt worden sei, hiess es in der Mitteilung der GPK. Nähere Angaben machte sie dazu nicht. Bis zum Abschluss der Untersuchung der Subkommission gebe sie keine weitere Stellungnahme ab, teilte sie mit.

Wieso die GPK Zusatzabklärungen durchführt, bleibt damit offen. Allerdings hatte die Erklärung des Stadtrates, bei einer Annahme der Initiative das Servicegebäude auf dem Bundesplatz entgegen gängiger Praxis ohne Ausschreibung einem Vorhaben namens «Café Fédéral» zuzusichern, für Kritik gesorgt.

Die Volksinitiative «Für den Erhalt des Servicegebäudes und der Lindenbäume am Bundesplatz» verlangt in Form einer Anregung, dass das von EWL und Stadt genutzte Servicegebäude von 1933 mit seiner Umgebung langfristig der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen solle.

Von einem Restaurationsbetrieb steht im Initiativtext somit nichts. Allerdings hatte das Initiativkomitee bei der Lancierung bereits erklärt, dass darin ein «Café Fédéral» untergebracht werden könnte. Die Idee dafür ist schon alt, hinter dieser stecken teilweise dieselben Personen wie hinter der Volksinitiative.

Der Stadtrat begründete den Verzicht auf eine Ausschreibung damit, dass er bereits 2012 den Initianten für ein «Café Fédéral» eine entsprechende Zusicherung abgegeben habe. An dieser Zusage müsse aus Gründen des Vertrauensschutzes festgehalten werden.