Im Kanton Luzern haben die bürgerliche Mitte und die Linke einen Konsens darin gefunden, wie Gebäude umweltfreundlicher betrieben werden können. Der Kantonsrat hat am Dienstag mit 86 zu 24 Stimmen das totalrevidierte Energiegesetz nach erster Lesung gutgeheissen.
Fundamental gegen die Vorlage war einzig die SVP. Sie beantragte, das Geschäft nicht zu behandeln. Der Nichteintretensantrag wurde aber mit 83 zu 27 Stimmen abgelehnt.
Fredy Winiger (SVP) sagte, nur wegen des Ja zur Energiewende müsse nicht sofort das kantonale Gesetz angepasst werden. Zuerst solle der Bund handeln und eine verbindliche Basis schaffen. Das Gesetz bringe Zwang und verteuere Sanierungen und Neubauten zu stark.
Die anderen Fraktionen waren sich im Grundsatz aber einig, dass das heutige Energiegesetz mit dem technischen Fortschritt und den gesetzlichen Entwicklungen nicht mehr mithalte und zu revidieren sei.
Bequemlichkeit verhindern
Jürg Meyer (CVP) sagte, es sei besser, in einheimische erneuerbare Energie zu investieren, als Erdöl zu importieren. Hasan Candan (SP) sagte, zu oft werde noch immer aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit eine alte Ölheizung durch eine neue fossile Heizung ersetzt.
Der Regierungsrat war 2013 im Parlament mit einer ersten Totalrevision des Energiegesetzes gescheitert. Er lockerte deswegen für die zweite Auflage die Vorschriften für den Gebäudeenergieausweis. Ein solches Zertifikat, das über die Energieeffizienz eines Gebäudes Auskunft gibt, wird nun nur für Neubauten Pflicht.
Die Linke forderte indes mehr. Andreas Hofer (Grüne) beantragte, dass auch für Altbauten nach einer Übergangsfrist ein solcher Ausweis zu erstellen sei. Wenn die Hausbesitzer sähen, dass sie in einer Dreckschleuder wohnten, würden sie motiviert, etwas zu ändern, sagte er. Hofers Antrag scheiterte mit 79 zu 21 Stimmen.
Kernstück bestätigt
Neu muss nach dem Ersatz einer Heizung der Anteil der erneuerbaren Energie an der Wärmeerzeugung mindestens zehn Prozent betragen. Es stimme nicht, dass Ölheizungen damit verboten würden, sagte Regierungsrat Robert Küng zu Vorwürfen der SVP. Mit 82 zu 27 Stimmen bestätigte das Parlament den Passus, der ein Kernstück der Vorlage sei.
Gegen die Stimmen der SVP verteidigte der Kantonsrat auch die vorgesehenen verschärften Vorschriften zu Boilern und die Verpflichtung von Neubauten, sich teilweise selbst mit Strom zu versorgen. Er halbierte aber die Ersatzabgabe für Gebäude ohne Eigenstromerzeugung.
Bei den langfristigen Zielsetzungen setzte der Kantonsrat fest, dass nicht nur eine 2000-Watt-Gesellschaft angestrebt werde, sondern auch eine 1-Tonne-CO2-Gesellschaft. Damit solle ausgedrückt werden, dass neben dem Energieverbrauch auch die Emissionen zu senken seien.
Die GLP wollte sich auf das Ziel beim CO2-Ausstoss beschränken, unterlag aber mit 90 zu 22 Stimmen. Die SVP wollte auf solche Ziele ganz verzichten. Mit 85 zu 27 Stimmen beliess der Rat aber den Paragrafen im Gesetz, weil diesem sonst die Zähne gezogen würden.
Nein zur GLP-Initiative
Urs Brücker (GLP) engagierte sich dafür, im Gesetz dem Solarstrom mehr Gewicht zu geben. Er forderte, dass bis 2030 15 Prozent des Luzerner Stromverbrauchs mit Photovoltaikanlagen auf Kantonsgebiet produziert werden.
Die bürgerliche Mehrheit lehnte dieses Ziel und die Förderung einer bestimmten Technologie mit 81 zu 27 Stimmen ab. Ruedi Burkhard (FDP) sagte, der Markt solle entscheiden. Regierungsrat Robert Küng mahnte, dieses Ziel könnte nur mit Zwang erreicht werden.
Die Forderung zum Solarstrom ist auch Bestandteil der Volksinitiative "Energiezukunft Luzern" der GLP. Der Rat sprach sich mit 80 zu 28 Stimmen dafür aus, die Initiative abzulehnen. Die Schlussabstimmung zum Volksbegehren wird erst nach der zweiten Lesung des Energiegesetzes im Dezember gefällt.
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