Raumplanung Luzerner Regierung erachtet Einzonungsstopp als ungerechtfertigt

SDA

10.4.2019 - 16:52

Luzern darf – gleich wie die Kantone Schwyz, Zug, Genf und Zürich – vorläufig kein Bauland mehr einzonen. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Die Regierung erachtet diese Sanktion als ungerechtfertigt.

Der Kanton Luzern habe im Gegensatz zu anderen Kantonen die bundesrechtlichen Vorgaben zum Mehrwertausgleich bereits frühzeitig umgesetzt, teilte der Regierungsrat mit.

Dabei sehe die Luzerner Lösung sogar eine Mehrwertausgleichsregelung bei Um- und Aufzonungen vor, obwohl dies vom Bundesrecht gar nicht gefordert werde, betonte die Regierung.

Damit das Moratorium so kurz wie möglich gehalten werden könne, unterbreitete die Kantonsregierung dem Parlament bereits Anfang April die entsprechende Botschaft zur Anpassung des Planungs- und Baugesetzes. «Damit der vom Bund beanstandete Punkt wieder bundesrechtskonform ausgestaltet ist», schreibt die Regierung.

Die Änderung umfasst eine Senkung der Grenze, ab der für Mehrwerte aus Einzonungen eine Abgabe zu erheben ist, von 100'000 auf 50'000 Franken sowie eine ersatzlose Streichung der Mindestfläche von 300 Quadratmetern.

Vom Einzonungsstopp seien in Luzern nur wenige Gemeinden betroffen, hält die Regierung fest. Gemeinden, die mitten im Prozess der Ortsplanungsrevision stünden, müssten diesen nicht unterbrechen, sondern könnten wie geplant damit fortfahren. Nach Ablauf des Moratoriums werde die Regierung die noch ausstehenden Genehmigungen vornehmen.

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