Verschärfung Nidwalden und Uri limitieren Veranstaltungen auf 30 Personen

SDA

3.11.2020 - 10:43

Die Nidwaldner Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchliger erachtet die Senkung der Teilnehmerzahl an Veranstaltungen als vertretbar. (Archivbild)
Die Nidwaldner Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchliger erachtet die Senkung der Teilnehmerzahl an Veranstaltungen als vertretbar. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Um das Coronavirus zu stoppen, senken auch Nidwalden und Uri die Zahl der Teilnehmer an Veranstaltungen weiter als der Bund. In Nidwalden gilt neu zudem eine Maskenpflicht auf Sekundarstufe.

Mit der Senkung der Obergrenze für Veranstaltungen von 50 auf 30 Personen wolle der Nidwaldner Regierungsrat die Personenkontakte und das Ansteckungsrisiko senken, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit. Die Regelung gilt ab Mittwoch.

Nidwalden folgt damit den Kantonen Schwyz und Obwalden. Der Bundesrat hatte per 29. Oktober eine Obergrenze von 50 Personen für Veranstaltungen erlassen, die Kantone können jedoch strengere Massnahmen erlassen. 

Auch der Kanton Uri teilte mit, die maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen werde ab Freitag auf 30 Personen gesenkt. Zudem werde eine Registrierungspflicht mittels eines geeigneten Systems für Gäste von Gastronobetrieben und Veranstaltungen eingeführt. Damit wolle man sicherstellen, dass die Kontaktdaten in elektronischer Form ans Contact Tracing weitergeleitet werden können.

Massnahme sei vertretbar

Je nach Veranstaltung sei die Umsetzung von Schutzkonzepten anspruchsvoll, was eine Verbreitung des Coronavirus begünstige, wird die Nidwaldner Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger (SVP) in der Mitteilung zitiert. Weil in der aktuellen Lage Kontakte ohnehin aufs Nötigste reduziert werden sollten, sei diese Senkung der Teilnehmerzahl zu Gunsten der Eindämmung der Pandemie vertretbar.



Ausgenommen sind politische Versammlungen sowie Kundgebungen unter Einhaltung der Maskenpflicht. Verstärkt werden die Schutzmassnahmen auch an den Nidwaldner Schulen. Neu gilt eine Maskenpflicht nicht mehr nur im Kollegi und in der Berufsfachschule (Sekundarstufe II), sondern auch für Lehrpersonen ab dem Kindergarten sowie für Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule (Sekundarstufe I).

Als weitere Massnahme schliesst der Regierungsrat sämtliche Erotik- und Sexbetriebe in Nidwalden. Die kantonale Covid-19-Verordnung gilt vorerst unbefristet.

Zurück zur Startseite

SDA