Kantonsfinanzen Obwaldner Regierung will die Selbstfinanzierung senken

SDA

26.6.2019 - 11:18

Die Obwaldner Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser stellt die Pläne der Regierung vor, wie sie trotz angespannter Finanzlage Investitionen tätigen kann. (Archivbild)
Die Obwaldner Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser stellt die Pläne der Regierung vor, wie sie trotz angespannter Finanzlage Investitionen tätigen kann. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Obwalden soll die Schuldenbremse bei der Investitionsrechnung lockern. Die Regierung schlägt vor, diese neu an die Nettoverschuldung zu koppeln und den Zeitraum für die Berechnung von fünf Jahren auf ein Jahr zu verringern. Nur so könne man auch künftig investieren.

Der Kanton Obwalden kennt seit 2005 eine Schuldenbegrenzung für die Erfolgsrechnung sowie die Investitionsrechnung. Letztere schreibt vor, dass die Investitionen über fünf Jahre hinweg zu 100 Prozent selbst finanziert werden müssen. «Mit dem heutigen Gesetz können wir den Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent in den nächsten Jahren nicht erreichen. Das heisst, wir könnten gar nicht investieren», sagte Landammann Christoph Amstad am Mittwoch vor den Medien.

Die Regierung schlägt daher einen Nachtrag im Finanzhaushaltsgesetz vor. Der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen beim Kanton soll neu bloss im Budget mindestens 100 Prozent betragen, und zur Anwendung käme diese Begrenzung nur, wenn der Nettoverschuldungsquotient über 80 Prozent steigt.

Bislang hatte Obwalden noch ein Nettovermögen, Ende 2019 ist dieses aber aufgebraucht, der Kanton geht von einer Verschuldung von 30 Millionen Franken aus. Diese ins Verhältnis zum Fiskalertrag, der 2018 bei rund 100 Millionen Franken lag, ergibt den Quotienten.

Strenge Regelung

Trotz der Lockerung behalte Obwalden eine der strengsten Regeln bei der Schuldenbremse, sagte Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser. Es gebe Kantone, die bei der Investitionsrechnung keine Schuldenbegrenzung kennen. Es sei nicht falsch, wenn man in Obwalden von einem Investitionsstau spreche.

Die Anpassung sei nötig, weil in den nächsten drei Jahren hohe Nettoinvestitionen zwischen 25 und 36 Millionen Franken anstehen würden, etwa im Zusammenhang mit dem Hochwasserbau. Zwar sei man bei der Erfolgsrechnung auf gutem Wege, so denn die aufgegleisten Massnahmen zur Entlastung des Kantonshaushalts mit Steuererhöhung, weniger Prämienverbilligungen und einem höheren Beitrag der Gemeinden beim Finanzausgleich durchkommen.

Weil aber in den Jahren 2018 und 2019 ein Vermögensabbau von 28,5 und 40,2 Millionen Franken resultierte, sei es nicht realistisch, die bei der Investitionsrechnung geforderte Balance auf fünf Jahre wiederherzustellen. Für den Selbstfinanzierungsgrad werden je zwei Rechnungs- und Budgetjahre sowie ein Finanzplanjahr berücksichtigt.

Gegen Desinvestitionen

Eine Alternative zur Anpassung der Schuldenbremse wären laut der Finanzdirektorin Desinvestitionen, zum Beispiel bei der Kantonalbank. Die Regierung erachte diese Variante aber weder als zielführend noch als politisch umsetzbar.

Noch zu diskutieren ist zudem, ob es allenfalls Kompensationsmassnahmen gibt, falls der Kanton auch die neue Schuldenbremse verfehlt. Der Kantonsrat soll das Geschäft im Herbst beraten.

Die Zeit drängt. Denn das Scheitern der Finanzstrategie im vergangenen Jahr habe den Kanton viel Geld gekostet, sagte Landammann Amstad. «Das Jahr nach dem Nein hat uns noch schneller in die Verschuldung gebracht.»

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