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Strassenverkehr Schwyzer Regierung will LSVA-Geld nicht für Umweltkosten verwenden

Der Schwyzer Regierungsrat will den Kantonsanteil der Gelder aus der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) nicht für Kosten des Klimawandels verwenden. Eine Motion aus den Reihen der GLP, die genau das fordert, empfiehlt er zur Ablehnung.
Die Kantone erhalten einen Drittel der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, die im Jahr 2001 eingeführt wurde. Sie müssen damit ungedeckte Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr ausgleichen. Laut den Motionären fliesst das Geld in Schwyz ausschliesslich in den Bau und Unterhalt der Strasse.
Sie fordern, dass die LSVA-Gelder zum Ausgleich der ungedeckten Klimakosten oder der Verminderung weiterer Klimaschäden, die durch den motorisierten Strassenverkehr entstehen, verwendet werden können. Es handle sich hier um die eigentliche Deckung von externen Kosten.
Das sieht der Regierungsrat anders, wie er in einem Antrag ans Parlament schreibt, den er am Donnerstag veröffentlichte. Der Kanton Schwyz erhalte jährlich durchschnittlich 12 Millionen Franken, die gemäss kantonaler gesetzlicher Grundlage in die Strassenkasse fliessen. Rund ein Drittel der Kantone würden identisch vorgehen.
Eine spezifische Zuweisung der LSVA-Gelder lehnt der Regierungsrat aus Praktikabilitätsgründen und Umsetzungsschwierigkeiten ab. Die ins Auge gefassten Klimaschäden seien sehr breitgefächert – von Gesundheitsschäden über Ernteausfälle bis hin zu Biodiversitätsverlusten.
Sie seien schwer zu messen und zu quantifizieren. Eine Zuweisung des LSVA-Kantonsanteils an die Deckung dieser Kosten wäre nicht umsetzbar. Die Motion sei daher abzulehnen.
SDA