Das Luzerner Kriminalgericht hat zwei Ladendetektive zu bedingten Strafen verurteilt. Die beiden 32- und 41-jährigen Schweizer hatten 2013 auf dem Bahnhofplatz Luzern einen mutmasslichen Ladendieb festgenommen.
Das Kriminalgericht sprach die beiden Männer der Freiheitsberaubung und Entführung sowie der Amtsanmassung schuldig. Vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung wurden sie freigesprochen. Beide hatten sich bei anderen Gelegenheiten auch noch weiterer Delikte schuldig gemacht.
Der 32-Jährige wurde vom Gericht mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren sowie mit einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken bestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine längere und nur teilbedingte Freiheitsstrafe gefordert, aber eine mildere Geldstrafe.
Der 41-jährige wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Hier blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die beiden Männer waren als Ladendetektive für ein Luzerner Warenhaus tätig. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, vor rund fünf Jahren auf dem Bahnhofplatz einen Mann gegen dessen Willen und unrechtmässig festgenommen zu haben. Schliesslich hätten sie ihn unter Anwendung von Gewalt zum Warenhaus zurückgebracht.
Die am Freitag veröffentlichten Urteile liegen erst im Dispositiv vor und sind noch nicht rechtskräftig.
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