Zwei Männer angefahren Autofahrer mit Handy beschäftigt – zu 18 Monaten Haft verurteilt

SDA

12.2.2020

Der Prozess wurde am Kreisgericht Wil SG verhandelt.
Der Prozess wurde am Kreisgericht Wil SG verhandelt.
Bild: Keystone

Ein Autofahrer wurde vom Kreisgericht Wil SG zu einer bedingten Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Er war auf der Autobahn mit dem Handy beschäftigt und fuhr er zwei Männer an – beide starben.

Der Unfall ereignete sich am 3. April 2019 auf der Autobahn A1 bei Oberbüren SG. Auf dem Pannenstreifen war ein Lieferwagen mit einem defekten Reifen abgestellt. Auf der Fahrbahnseite standen der Fahrer sowie ein Pannenhelfer.

In diesem Moment kam ein auf der Normalspur fahrender heute 24-jähriger Lenker von der Spur ab, prallte mit seinem Fahrzeug in die beiden Männer und verletzte sie schwer. Der 24-jährige Pannenhelfer starb noch am gleichen Tag im Spital, der 49-jährige Fahrer des Lieferwagens zwanzig Tage später.

Beim Fahren Musik ausgewählt

Der Lenker, ein Lehrer, der inzwischen seine erste Stelle angetreten hat, schilderte vor Gericht, wie es zum Unfall kam: Während der Fahrt habe er auf seinem Handy Musikstücke ausgesucht, die er hören wollte. Er sei abgelenkt gewesen, das Auto sei ins Schlingern geraten und es sei zur Kollision gekommen.



Danach habe er einen Schockmoment erlebt. Er sei zum Unfallort zurückgeeilt, habe gesehen, dass es Schwerverletzte gebe. Nach der Alarmierung der Rettungsdienste habe er versucht zu reden, zu helfen und zu beruhigen. Seither sei er nicht mehr Auto gefahren und habe eine Therapie begonnen, um mit dem Unglück fertig zu werden.

Der Ablauf des Unfalls war in der Verhandlung unbestritten, es ging vor allem um das Strafmass. Der Staatsanwalt attestierte dem Mann, dass er keine Ausreden gesucht und von Beginn weg zugegeben habe, dass er während der Fahrt zwei, drei Sekunden lang auf das Mobiltelefon sah.

Wenn er dies unterlassen hätte und beispielsweise die Musikanlage über das Lenkrad bedient oder die Songs vor der Fahrt oder beim Halt auf einer Raststätte ausgewählt hätte, wäre er nicht auf den Pannenstreifen geraten und es hätte keine Kollision gegeben.

«Der Unfall hätte einfach vermieden werden können», stellte der Staatsanwalt fest. Das Geschehen werde das Leben des 24-Jährigen prägen wie auch dasjenige der Familien der beiden Opfer. Das Verschulden sei erheblich. Wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verlangte er eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

«Zufall und Pech»

Der Verteidiger erinnerte in seinem Plädoyer daran, in wie vielen Situationen Autofahrer kurz abgelenkt seien. Oft bleibe dies folgenlos. Hier aber habe ein Fehler zu einer Katastrophe geführt, die nicht mehr korrigierbar sei.

Für den Anwalt gibt es «eine Art Mitverursachung» durch die beiden Opfer. Indem sie auf der Fahrbahnseite einen Reifenwechsel vornahmen, hätten sie ein hohes Risiko auf sich genommen. Diese Anhäufung von «Zufall, Pech und Opferverhalten» müsse für das Strafmass berücksichtigt werden.



Der Verteidiger verlangte eine Reduktion sowie eine Aufteilung der Strafe. Sein Mandant solle zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von maximal 6 Monaten verurteilt werden.

Das Kreisgericht verurteilte den Angeklagten in einem mündlich verkündeten Entscheid zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es legte die Genugtuung für die Familienmitglieder der beiden Opfer mit Beträgen von 3'000 und 20'000 Franken fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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