Aufenthaltsbewilligung 91-jährige Türkin erhält nach Erdbeben das Aufenthaltsrecht

leph, sda

30.5.2024 - 15:58

Eine 91-jährige Frau aus der Türkei, die beim Erdbeben im Februar 2023 ihr Haus und ihr gesamtes Hab und Gut verlor, darf in der Schweiz bleiben. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass sie eine Aufenthaltsbewilligung bekommt. (Symbolbild)
Eine 91-jährige Frau aus der Türkei, die beim Erdbeben im Februar 2023 ihr Haus und ihr gesamtes Hab und Gut verlor, darf in der Schweiz bleiben. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass sie eine Aufenthaltsbewilligung bekommt. (Symbolbild)
Keystone

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat einer 91-jährigen Frau aus der Türkei im Rahmen der Härtefall-Regelung das Aufenthaltsrecht in der Schweiz erteilt. Die Frau, die früher bereits einmal in der Schweiz lebte, verlor beim Erdbeben im Februar 2023 ihr Haus in der Türkei.

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Die Frau lebte bereits von 1999 bis 2013 in der Schweiz, wie es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts heisst. Danach zog sie zurück in die Türkei.

Beim verheerenden Erdbeben vom 6. Februar 2023, welches in der Türkei und in Syrien rund 60'000 Menschenleben forderte, verlor die Seniorin ihr Haus und ihr gesamtes Hab und Gut. Wenige Wochen später reiste sie zunächst mit einem Schengen-Visum in die Schweiz ein, wo ihre beiden Söhne und mehrere Enkelkinder leben.

Das Migrationsamt verweigerte der Frau die vor Ablauf des Visums beantragte Aufenthaltsbewilligung – unter anderem, weil sie über zu wenig Geld verfügt, um ihren Lebensunterhalt selber zu finanzieren. Auch dass die beiden Söhne sowie sieben erwachsene Enkelkinder erklärt hätten, für ihre Mutter, beziehungsweise Grossmutter aufzukommen, änderte daran nichts.

Früherer Aufenthalt ist zu berücksichtigen

Auch einen Härtefall anerkannten weder das Migrationsamt, noch die Sicherheitsdirektion, welche den den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis ablehnten. Laut dem Verwaltungsgericht muss aber berücksichtigt werden, dass die Frau früher schon 14 Jahre in der Schweiz gelebt hatte. Man könne deshalb von einer engen Beziehung zur Schweiz ausgehen. Auch das grosse familiäre Netz, welches die 91-Jährige in der Schweiz habe, muss laut Verwaltungsgericht berücksichtigt werden.

Das Gericht hat deshalb entschieden, dass das Migrationsamt der Seniorin eine Aufenthaltsbewilligung erteilen muss. Der Entscheid ist bereits rechtskräftig.