Kantonsratsbeschlüsse Die Beschlüsse des Zürcher Kantonsrats vom Montag

SDA

31.8.2020 - 17:47

Mindestens ein Drittel des abgebauten Kieses und des Baustellen-Aushubs muss künftig auf der Schiene transportiert werden. Der Kantonsrat hat die dazu notwendigen Gesetzesänderungen in zweiter Lesung ohne Gegenstimme beschlossen. Mit der neuen Regelung können vor allem die Gemeinden im Norden des Kantons vom LKW-Durchgangsverkehr entlastet werden.

Die Bezirksanlage Winterthur, in der Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft und Gefängnis untergebracht sind, kann umgebaut und erweitert werden. Der Kantonsrat hat dafür einen Objektkredit von 89 Millionen Franken genehmigt. Diese Ausgabe unterstand der Ausgabenbremse, musste in der Abstimmung also mindestens 91 Stimmen erreichen. Mit 170 Stimmen wurde dies aber problemlos erreicht. Gegenstimmen gab es keine.

Die Flucht eines Sexualstraftäters aus der Psychiatrie Rheinau führte im Kantonsrat zu kritischen Fragen. Bei einem unbegleiteten Ausgang entwich am 1. Juli ein mehrfach verurteilter Sexualstraftäter aus der geschlossenen Abteilung. Die Öffentlichkeit wurde erst nach eineinhalb Tagen darüber informiert. Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) kündigte deshalb an, die Kommunikation bei solchen Ausbrüchen zu verbessern. Der Vorfall zog auch eine Dringliche Interpellation von SVP und EVP nach sich, deren Beantwortung der Kantonsrat zur Kenntnis nahm.

Nach 41 Jahren erfolgloser Planung geht es mit den verlotterten Zeughäusern nun doch noch vorwärts: Der Kantonsrat hat genau jene Vorlage genehmigt, die im Januar 2019 noch in einem Scherbenhaufen geendet hatte. Kernstück der Vorlage waren 30 Millionen Franken, die der Kanton an die Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude beisteuern wird. Die Stadt Zürich ihrerseits wird 25 Millionen zahlen. Neben der Kostenbeteiligung für die Renovation gibt der Kanton das Zeughausareal für 50 Jahre zu vergünstigten Konditionen im Baurecht an die Stadt Zürich ab. Der Kanton verzichtet dabei auf Einnahmen von 18 Millionen. Die Vorlage unterstand der Ausgabenbremse. Voraussetzung waren also 91 Stimmen, die mit 126 respektive 124 Stimmen aber problemlos erreicht wurden.

Der Kantonsrat hat einer Parlamentarischen Initiative zugestimmt, welche die Einreichung einer Standesinitiative beim Bund für ein Verbot des Pflanzenschutzmittels Glyphosat fordert. Vorstösse mit dieser Forderung sind auf Bundesebene bereits hängig.

Der Rat hat eine Fristerstreckung zu einem Postulat von CVP, FDP und SVP genehmigt, in dem es um attraktive Ortskerne geht.

Eine weitere Fristerstreckung genehmigte der Kantonsrat für ein FDP-Postulat, in dem es um Chancen der Digitalisierung für eine nachhaltige Mobilität geht.

Ebenfalls genehmigt hat der Kantonsrat die Abrechnung des Kredits für den Ersatzneubau Stampfenbachstrasse 28/30.

Vom Raumplanungsbericht 2017 des Regierungsrats hat der Kantonsrat Kenntnis genommen.

Genehmigt hat der Kantonsrat die Abrechnung des Objektkredits für die Erstellung des Zürichseewegs, Abschnitt Giessen bis Mülenen, Stadt Wädenswil und Gemeinde Richterswil.

Auch die Abrechnung des Kredits für die Ausarbeitung des Ausführungsprojekts zum Bau der Zürcher Oberlandautobahn A53, Abschnitt 3, hat der Kantonsrat genehmigt.

Ein Postulat zur Anpassung des Baustandards bei kantonalen Hochbauprojekten hat der Kantonsrat abgeschrieben.

Weiter hat der Kantonsrat eine Einzelinitiative abgelehnt, welche die Förderung des Einsatzes von Zürcher Holz und vermehrter Berücksichtigung von Zürcher Bauunternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen zum Ziel hatte.

Eine Motion, die kürzere Verfahrensfristen bei Projekten für die Nutzung erneuerbarer Energien forderte, hat der Kantonsrat abgelehnt.

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