Coronavirus – Schweiz Erst zwei Schutzschirm-Auszahlungen für Grossveranstaltungen

kl, sda

5.10.2022 - 11:06

Veranstalter von Grossanlässen können im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie noch bis Ende Oktober ein Gesuch für einen finanziellen Schutzschirm beantragen. (Symbolbild)
Veranstalter von Grossanlässen können im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie noch bis Ende Oktober ein Gesuch für einen finanziellen Schutzschirm beantragen. (Symbolbild)
Keystone

Für Grossveranstaltungen gibt es wegen der Corona-Pandemie im Kanton Zürich noch bis Jahresende einen finanziellen Schutzschirm. Bislang sind 231 Veranstaltungen unter einen solchen Schutzschirm gestellt worden. Beträge wurden jedoch erst in zwei Fällen ausbezahlt.

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Der Kantonsrat hatte im Juni 2021 beschlossen, den Schutzschirm auch für Veranstaltungen im Kanton Zürich anzubieten. Dieser wurde ab dem 2. September 2021 in Kraft gesetzt und gilt für Anlässe mit mehr als 1000 Teilnehmenden.

Ziel des Schutzschirms ist es, die Planungssicherheit für Veranstalter zu stärken. Diese tragen im Schadensfall eine Franchise und einen Selbstbehalt der ungedeckten Kosten. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an den vom Kanton ausbezahlten Entschädigungen. Die entsprechende Verordnung gilt noch bis Ende Jahr.

Im Kanton Zürich wurden seitdem 231 Veranstaltungen unter den Schutzschirm gestellt. Für zwei abgesagte Veranstaltungen wurden Kostendeckungsbeiträge in Höhe von rund 470'000 Franken ausbezahlt. Davon übernimmt die Hälfte der Bund. Ein weiteres Gesuch wird noch geprüft.