Die Zürcher Finanzdirektion will die Bedingungen für Startups weiter verbessern. Neu wird das Steueramt das so genannte «Dynamic Equity Splitting» tolerieren. Dabei können die Firmengründer ihre ursprüngliche Beteiligung für einen gewissen Zeitraum untereinander aufteilen. Dies führt dazu, dass die Steuerbelastung sinkt.
Das kantonale Steueramt steht dieser «sachlich überzeugenden Methode positiv gegenüber und wird sie akzeptieren», wie die Finanzdirektion am Dienstag mitteilte. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollen Startups, welche «Dynamic Equity Splits» planen, diese vorher aber noch durch das Steueramt prüfen lassen.
Jedes dritte Schweizer Startup ist in Zürich
Gemäss dem Swiss Startup Radar werden 30 Prozent aller Schweizer Startups im Kanton Zürich gegründet. Dem Kanton ist es ein Anliegen, diese Unternehmen in der Region zu halten.
In der Vergangenheit zeigten sich Jungunternehmen aber oft unzufrieden mit den Rahmenbedingungen, weshalb der Kanton ihnen seit einigen Jahren entgegenkommt.
Bereits vor drei Jahren führte der Kanton erste Erleichterungen für Startups ein. Seither profitieren sie in den ersten fünf Jahren ab Firmengründung von Erleichterungen bei der Vermögenssteuer.
In den ersten drei Jahren nach der Gründung wird der Wert einer Firma, auf dem Eigentümer ihre Vermögenssteuer entrichten müssen, auf Basis des viel geringeren Substanzwerts statt des Verkehrswerts berechnet. Danach folgt ein zweijähriger, gradueller Übergang und ab dem sechsten Jahr werden die Startups ordentlich besteuert.
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