Bundesverwaltungsgericht Finanzhilfe durch Bund: Zürcher Museum für Gestaltung geht leer aus

SDA

6.11.2018 - 12:01

Das Museum für Gestaltung in Zürich ist vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einer Beschwerde gegen den abschlägigen Bescheid des Bundesamts für Kultur (BAK) hinsichtlich Finanzhilfen für die Jahre 2018 bis 2022 abgeblitzt. Das Gericht hält fest, dass die Bemessungskriterien korrekt angewendet wurden.

Das Museum für Gestaltung hatte im März 2017 ein Gesuch um Finanzhilfen an die Betriebskosten von 500'000 Franken pro Förderjahr und somit total 2,5 Millionen Franken gestellt.

Das BAK vollzog per 2018 einen Systemwechsel. Davor unterstützte es sieben Museen mit jährlichen Beiträgen. Neu wurden die Betriebsbeiträge gestützt auf eine öffentlichen Ausschreibung vergeben.

Massgebende Kriterien sind eine gesamtschweizerische Ausstrahlung, eine einzigartige Sammlung von hohem kulturellem Wert und eine innovative Vermittlungsarbeit. Neu erhalten 13 Institutionen einen Beitrag vom BAK. (Urteil B-5798/2017 vom 24.10.2018)

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