Bonstetten ZH Gefrorene Leiche bei Bonstetten: Obergericht setzt Prozess fort

SDA

16.5.2018 - 06:32

Das Zürcher Obergericht setzt den Prozess gegen den Albaner fort. Ihm wird vorgeworfen, er habe einen Landsmann erschossen und ihn einen Abhang bei Bonstetten hinuntergestossen. 
Das Zürcher Obergericht setzt den Prozess gegen den Albaner fort. Ihm wird vorgeworfen, er habe einen Landsmann erschossen und ihn einen Abhang bei Bonstetten hinuntergestossen. 
Keystone

Ist er unschuldig oder ein Psychopath, der nicht therapierbar ist? Das Zürcher Obergericht setzt heute Mittwoch den Prozess gegen den Albaner fort, der im Januar 2009 einen Landsmann erschossen und ihn einen Abhang bei Bonstetten hinuntergestossen haben soll.

Im Dezember 2017 entschieden die Oberrichter, den Prozess zu unterbrechen, weil sie den Todeszeitpunkt genauer abklären lassen wollten. Dieser sei nicht eindeutig klar, da die Leiche in gefrorenem Zustand gefunden worden sei. Eine Spaziergängerin entdeckte den Toten in einem Bach.

Während des Prozesses beteuerte der Beschuldigte, dass er "ein reines Gewissen" habe. Er habe den Landsmann nicht erschossen. Weil die Tat aber unter das Prinzip der Blutrache falle, könne er nicht darüber reden, da sonst seine eigene Familie gefährdet sei.

Für den Staatsanwalt ist der Fall hingegen klar: Der Beschuldigte hat seinen ehemaligen Freund im Auto regelrecht hingerichtet. Danach zerrte er den Toten aus dem Auto und stiess ihn einen Abhang hinunter. Die damalige Freundin des Beschuldigten musste das Ganze vom Rücksitz aus mitverfolgen. Das Motiv waren gemäss Anklage 30'000 Euro Schulden aus Drogengeschäften.

Nicht therapierbar

Der Staatsanwalt fordert neben einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe auch eine Verwahrung, weil der Beschuldigte gemäss Gutachten keine psychische Störung hat und somit auch nicht therapiert werden kann. Er habe die Taten vielmehr wegen seiner Persönlichkeitsstruktur begangen. Kurz: Er ist ein Psychopath.

Das Bezirksgericht Affoltern am Albis war im April 2016 der gleichen Meinung. Es verurteilte den damals 39-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung. Der Mann wurde bereits in Italien wegen Beteiligung an einem anderen Tötungsdelikt verurteilt. Dort erhielt er 22 Jahre Freiheitsstrafe.

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