Musikschulen Gegenvorschlag zur Musikschul-Initiative ist klassischer Kompromiss

SDA

21.10.2019 - 14:34

Musikausbildung für Kinder und Jugendliche: Regierung und Parlament des Kantons Zürich stellen der Volksinitiative «für ein Musikschulgesetz» einen Gegenvorschlag gegenüber.
Musikausbildung für Kinder und Jugendliche: Regierung und Parlament des Kantons Zürich stellen der Volksinitiative «für ein Musikschulgesetz» einen Gegenvorschlag gegenüber.
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Eine Volksinitiative fordert für den Kanton Zürich ein Musikschulgesetz. Der Kantonsrat hat am Montag über den Gegenvorschlag der Regierung beraten. Dabei entstand ein klassischer Kompromiss.

Die Initiative «für ein Musikschulgesetz» will sicherstellen, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Zugang zu Musikunterricht und damit Chancengleichheit haben. Die musikalische Bildung sei heute gesetzlich nur unzureichend geregelt, was die Arbeit der Musikschulen erschwere, so die Argumentation der Initianten. Auch verlangen sie mehr Geld für die Schulen vom Kanton.

Die Forderungen gingen der Regierung allerdings zu weit und sie legte einen Gegenvorschlag vor. Dieser ist nach den Änderungen durch das Parlament ein Kompromiss auf halbem Weg zwischen dem aktuellen Zustand und den Maximalforderungen der Initiative. Der bedeutendste Unterschied zwischen Initiative und Gegenvorschlag betrifft den Schlüssel für die Finanzierung der Angebote der Musikschulen.

10 Prozent vom Kanton

So soll der Kanton in Zukunft Musikschulen mit einem Beitrag von 10 Prozent an die Betriebskosten unterstützen. Heute sind es 3 Prozent, die Initiative verlangt 20.

Linksgrün setzte sich vergeblich dafür ein, die Maximalforderung der Initiative im Gegenvorschlag aufzunehmen. Die bürgerliche Ratsmehrheit schreckte vor den jährlichen Mehrkosten von 26 Millionen Franken zurück. «Mehr als 10 Prozent können wir nicht finanzieren», erklärte Marc Bourgeois (FDP, Zürich).

Dieser Meinung war auch Bildungsdirektorin Silvia Steiner (CVP). Es wäre schön, solche Beiträge sprechen zu können, sagte sie. Aber das Geld dafür käme nicht vom Strassenbau, sondern müsste bei anderen Bildungsangeboten abgezwackt werden, gab sie zu bedenken.

Eltern müssen bis zur Hälfte der Kosten bezahlen

Eltern sollen sich in Zukunft mit Maximal 50 Prozent an den Kosten des Musikunterrichtes ihrer Kinder beteiligen müssen. Aktuell ist der Wert nicht festgeschrieben, die Initiative will ihn bei 40 Prozent verankern.

Linksgrün konnte sich mit der Forderung nach einer Deckelung des Kostenanteils bei 43 Prozent nicht durchsetzen. Der Elternanteil sei heute von Gemeinde zu Gemeinde allzu unterschiedlich, kritisierte Monika Wicki (SP, Zürich). Eine einheitliche Obergrenze von 43 Prozent hingegen würde für mehr Gerechtigkeit sorgen, argumentierte sie vergeblich.

Bourgeois warnte mit Erfolg: «Je tiefer der Wert, desto mehr bezahlen die Gemeinden.» Statt dass der Leistungsempfänger zur Kasse gebeten würde, wäre es die Allgemeinheit. Das Parlament folgte schliesslich der Regierung und legte den Wert bei 50 Prozent fest.

Keine Ausbildungsvorschriften

«Ein unerwarteter emotionaler Höhepunkt der Diskussion», wie es der Präsident der Bildungskommission, Christoph Ziegler (GLP, Elgg) ausdrückte, war die Frage nach der Qualifikation der Lehrpersonen an anerkannten Musikschulen. Regierung und eine Kommissionsmehrheit wollten ein Hochschuldiplom oder eine gleichwertige Ausbildung vorschreiben.

Dagegen liefen FDP und SVP Sturm. Die Bestimmung sei eine regelrechte Marktzugangsbarriere, wetterte Bourgeois. Verschiedenste Ausbildungspersonen, wie etwa erfahrene Musiker ohne Ausbildung, würden gezielt ausgeschlossen.

Vielen kleinen, heute subventionsberechtigten Schulen würde mit der Ausbildungsvorschrift die Zulassung genommen, warnte Martin Hübscher (SVP, Wiesendangen).

«Eine Ausbildung braucht es», konterte Regierungsrätin Steiner vergeblich. Und auch die Warnung vor einem Qualitätsabbau durch SP-Frau Wicki verfing zu wenig. FDP und SVP konnten schliesslich mit einer hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme eine Ausbildungsvorschrift für Musiklehrerinnen und -lehrer komplett aus dem Gesetz kippen.

Der Gegenvorschlag der Regierung wurde am Montag vom Parlament vollständig durchberaten. Die beschlossenen Änderungen werden nun von der Redaktionskommission in den Gesetzestext eingebracht. Danach wird sich das Parlament ein zweites und letztes Mal mit der Vorlage befassen.

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