Schulpflicht Gericht Bülach verurteilt Eltern wegen verfrüht bezogener Ferien

paja, sda

11.8.2022 - 15:59

Das Bezirksgericht Bülach hat Eltern verurteilt, weil sie mit ihrem Kind drei Wochen zu früh in die Ferien gefahren sind. (Archivbild)
Das Bezirksgericht Bülach hat Eltern verurteilt, weil sie mit ihrem Kind drei Wochen zu früh in die Ferien gefahren sind. (Archivbild)
Keystone

Eltern aus dem Zürcher Unterland haben ihre Tochter drei Wochen zu früh aus dem Kindergarten genommen, um in die Sommerferien zu fahren. Der Vater hat am Donnerstag am Bezirksgericht Bülach erfolglos geltend gemacht, dass die Tochter krank gewesen sei.

paja, sda

Die Mutter war gar nicht mehr zum Prozess erschienen. Sie hatte die Einsprache gegen den Strafbefehl kurz zuvor zurückgezogen. Der Vater erklärte dem Einzelrichter, dass seine Schwiegermutter, die in Ungarn wohnt, die einzige Kinderärztin sei, der das Paar vertraue. Nur darum sei er mit der Tochter dorthin gefahren.

Um das Dispensationsgesuch, das die Schulleitung kurz zuvor abgelehnt hatte, sei es doch gar nicht mehr gegangen. Dass die Tochter krank gewesen sein soll, hatte die Mutter der Kindergärtnerin telefonisch mitgeteilt. Drei Wochen Kindergarten hatte das Mädchen schlussendlich verpasst.

40 Grad Fieber und roter Hals

Der Richter wollte sehr genau wissen, wie krank die Tochter denn gewesen sei. «Sie hatte 40 Grad Fieber, einen roten Hals, fühlte sich schlapp», antwortete der Vater. Auch nach mehreren Tagen sei es ihr nicht besser gegangen. Also habe er sich entschlossen, nach Ungarn zu fahren. Seine Frau sei in der Schweiz geblieben.

Die Tochter habe zwei Antibiotikakuren verschrieben bekommen. Nach wenigen Tagen seien sie in die Schweiz zurückgekehrt. Krank soll das Kind aber mindestens zehn Tage gewesen sein. Genau konnte es der Beschuldigte vor Gericht nicht mehr sagen.

Der Einzelrichter nahm dem 41-jährigen Ungaren diese Version nicht ab. Er müsse dem Statthalter recht geben: «Dass die Krankheit nur vorgeschoben war, um in die Ferien zu fahren, ist die realistischere Variante».

«Nicht nachvollziehbar»

Es sei schwer nachvollziehbar, dass das Paar für die Kindergärtlerin, die in der Schweiz geboren ist, hier keinen vertrauenswürdigen Kinderarzt gefunden habe. Beide arbeiten selber im Gesundheitsbereich. Zudem falle es ihm schwer zu glauben, dass man mit einem kranken Kind 1000 Kilometer alleine durch Europa fahre, sagte der Richter.

Zwar konnten die Eltern ein Arztzeugnis vorweisen, doch die Grossmutter des Kindes sei nicht neutral. Ihm sei auch aufgefallen, dass im Zeugnis nichts von Fieber stehe, meinte der Richter. Das sei doch ein Hinweis, dass das Kind nicht so krank gewesen sei, wie der Vater geltend mache.

Weiterzug wahrscheinlich

Das Gericht sprach den 41-Jährigen wegen Verstosses gegen das Volksschulgesetzes schuldig. Neben einer Busse von 350 Franken muss er die Gerichtsgebühr von 600 sowie die Gebühr des Statthalteramts von 330 Franken bezahlen. Für die Mutter bleibt es bei 350 Franken Busse und 330 Franken Gebühren.

Ein Weiterzug ans Obergericht ist wahrscheinlich. Vor Gericht sagte der Mann, er werde «bis zum letzten Atemzug gegen die ungerechte Busse vorgehen». Aus seiner Sicht würden nicht alle Fakten berücksichtigt und ein Fehlverhalten könne ihm nicht bewiesen werden.