Hochwasserschutz Ja - aber nur wenn das private Grundeigentum "grösstmöglich geschont" wird. Die bürgerliche Mehrheit im Zürcher Kantonsrat hat sich am Montag auch bei der Festlegung des Gewässerraums durchgesetzt. Die linke Ratsseite sieht sich bei der Behandlung des neuen Wassergesetzes mit einem "wild gewordenen Bürgertum" konfrontiert.
Hochwasserschutz nütze allen und stehe auch nicht zur Debatte, sagte SVP-Kantonsrat Hans Heinrich Raths (Pfäffikon), selber Hauseigentümer. Aber die linke Ratsseite übertreibe es. "Sie wollen einfach links und rechts eines Gewässers möglichst zehn Meter ausscheiden." Es brauche doch Augenmass.
Unter "Augenmass" verstehen die Bürgerlichen, dass im neuen Wassergesetz ein Zusatz untergebracht wird, gemäss dem der Gewässerraum, also der Raum, den das Wasser einnehmen kann, "unter grösstmöglichen Schonung" des Privateigentums festgelegt wird. Dieser Zusatz wurde mit 92 zu 74 Stimmen angenommen.
Die linke Ratsseite ist zunehmend konsterniert. "Wir sehen ein wild gewordenes Bürgertum, das nicht einmal auf den eigenen Baudirektor hört", sagte AL-Kantonsrat Markus Bischoff (Zürich).
Für den Grünen Martin Neukom (Winterthur) ist klar, dass beim gesamten Wassergesetz jegliche öffentliche Interessen herausgestrichen werden und der Schutz des Eigentums reingeschrieben wird. Auch die EVP erkannte "typische Klientel-Politik".
Die Debatte zum Wassergesetz dürfte heute Montag nicht beendet werden. Sie wird wohl auch noch die Sitzung von kommender Woche in Anspruch nehmen.
Zurück zur Startseite