Erfolg für den Zürcher Kantonsrat: Die Urheber der Musikschulgesetz-Initiative ziehen diese zurück. Sie können mit dem Gegenvorschlag des Kantonsrates nämlich leben und wollen nun zusammen mit den zuständigen kantonalen Stellen eine tragfähige Verordnung ausarbeiten.
Das Initiativkomitee und der Verband Zürcher Musikschulen seien erfreut über den Entscheid des Kantonsrats, die musikalische Bildung gesetzlich zu verankern. Damit setze dieser den Artikel 67a der Bundesverfassung um, der Bund und Kantone verpflichtet, einen hochwertigen Musikunterricht anzubieten, und würdige gleichzeitig die Arbeit der Musikschulen.
Was die Höhe des Kantonsbeitrags anbelangt, vermöge der Gegenvorschlag die Erwartungen der Initianten nicht zu erfüllen, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Denn der Kanton soll «nur gerade 10 Prozent» der anrechenbaren Kosten der Musikschulen übernehmen. Den Initianten sei indessen aber klar, dass die von ihnen geforderten 20 Prozent vermutlich auch auf dem Weg über eine Volksabstimmung nicht durchgesetzt werden könnten.
Für gefährlich halten die Initianten überdies die Plafonierung der Elternbeiträge bei 50 Prozent. Damit bestehe die Gefahr, dass die Unterrichtstarife von Gemeinde zu Gemeinde weiter auseinanderdrifteten und alsbald von einem kantonsweit einheitlichen Angebot – zumindest was die finanzielle Belastung der Eltern anbelangt – nicht mehr die Rede sein könne. Zahlbare Tarife seien jedoch das A und O für die Zukunft der Musikschulen.
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