Coronavirus – Schweiz Kanton Zürich regelt Ausfallentschädigung für Kinderkrippen

SDA

23.4.2020 - 12:02

«Zuhause bleiben» heisst es derzeit auch für viele Kinder, die sonst in Kitas betreut. Die tiefe Auslastung führt bei den Einrichtungen zu Ertragsausfällen.
«Zuhause bleiben» heisst es derzeit auch für viele Kinder, die sonst in Kitas betreut. Die tiefe Auslastung führt bei den Einrichtungen zu Ertragsausfällen.
Source: KEYSTONE/DPA-Zentralbild/PATRICK PLEUL

Die Plätze in den Kindertagesstätten im Kanton Zürich sind wegen der Corona-Pandemie nur schwach belegt. Der Regierungsrat will Kitas und Eltern entlasten, indem die öffentliche Hand damit verbundene Einnahmenausfälle übernimmt.

Kanton und Gemeinden sollen rund 80 Prozent des Schadens übernehmen, den Kinderbetreuungseinrichtungen im Kanton wegen der Corona-Krise haben, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Für den Kanton belaufen sich die Kosten auf höchstens 13 Millionen Franken monatlich.

«Es entspricht der Haltung der Zürcher Regierung, dass Eltern, die ihre Kinder zwischen 16. März und 10. Mai aufgrund der Corona-Krise zuhause betreuen, für diesen Zeitraum von Elternbeiträgen an die Kita zu befreien sind,» sagte André Woodtli, Chef des Amts für Jugend und Berufsberatung, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Die rund 20'000 Betreuungsplätze in den 700 Kitas im Kanton Zürich sind seit Mitte März noch zu durchschnittlich 30 Prozent ausgelastet, die rund 400 Plätze in Tagesfamilien noch zur Hälfte. Grund für die tiefe Auslastung ist, dass viele Eltern den Empfehlungen der Behörden folgen, ihre Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen.

Die Ausfallentschädigung wird nur auf Gesuch hin ausbezahlt. Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 16. März in Kraft. Sie wird dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt.

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