Coronavirus – Schweiz Kantonsrat beschliesst Schutzschirm nur für Zürcher Grossanlässe

leph, sda

21.6.2021 - 10:24

Grossanlässe werden bald wieder möglich sein. Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag der Beteiligung des Kantons am Schutzschirm des Bundes für Veranstalter zugestimmt. (Symbolbild)
Grossanlässe werden bald wieder möglich sein. Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag der Beteiligung des Kantons am Schutzschirm des Bundes für Veranstalter zugestimmt. (Symbolbild)
Keystone

Der Zürcher Kantonsrat will Veranstaltern von Grossanlässen während der Corona-Pandemie eine gewisse Planungssicherheit bieten: Er bewilligte am Montag 30 Millionen Franken, damit sich der Kanton Zürich am Schutzschirm des Bundes beteiligen kann. Davon profitieren, dürfen jedoch nur Anlässe im Kanton Zürich.

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Der Kantonsrat hat am Montagmorgen dem Schutzschirm für Grossveranstaltungen mit nur einer Gegenstimme zugestimmt. Er hat die Vorlage des Regierungsrats dabei in einem Punkt geändert: Von Geldern aus dem Schutzschirm sollen nur Anlässe profitieren können, die im Kanton Zürich stattfinden.

Mit den fortschreitenden Lockerungen der Coronavirus-Schutzmassnahmen werden auch Grossanlässe wieder möglich. Ab Juli sind Anlässe mit bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern möglich, ab September solche mit 10'000.

Gegen Verschlechterung der Lage absichern

Weil jedoch bei einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage neue Einschränkungen drohen, gehen die Veranstalter von Grossanlässen beträchtliche Risiken ein. Diese sollen mit dem Schutzschirm abgefedert werden.

Der Kantonsrat genehmigte dafür einen Kredit von insgesamt 31 Millionen Franken. 30 Millionen sind für den eigentlichen Schutzschirm vorgesehen. 1 Million für den Beizug von Dritten, welche die Zusicherungen und Auszahlungen der Entschädigungen abwickeln sollen.

Gemäss Bundesvorgaben ist der Schutzschirm auf «Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung» beschränkt. Es sollen Events unterstützungsfähig sein, die öffentlich zugänglich und für mehr als 1000 Personen pro Tag ausgelegt sind und zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 vorgesehen sind.

Die Veranstalter, die wegen einer Absage, Einschränkung oder Verschiebung einen Verlust beklagen, müssen den Schaden nachweisen – und sich daran beteiligen. 30'000 Franken müssen sie selber tragen, und vom darüber hinaus verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent. Bund und Kantone übernehmen pro Event maximal 5 Millionen Franken.