Zürich Kantonsrat heisst Wassergesetz mit Privatisierungsverbot gut

leph, sda

12.12.2022 - 09:37

Der Kantonsrat hat am Montag dem neuen Wassergesetz zugestimmt. Es enthält unter anderem ein Priviatiserungsverbot für die Trinkwasserversorgung. (Symbolbild)
Der Kantonsrat hat am Montag dem neuen Wassergesetz zugestimmt. Es enthält unter anderem ein Priviatiserungsverbot für die Trinkwasserversorgung. (Symbolbild)
Keystone

Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag das neue Wassergesetz in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Im Gegensatz zu dem von den Stimmberechtigten abgelehnten Wassergesetz enthält das neue Gesetz ein Privatisierungsverbot der Wasserversorgung.

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173 Kantonsrätinnen und Kantonsräte stimmten in der Schlussabstimmung für das neue Wassergesetz. Nein-Stimmen und Enthaltungen gab es keine.

2019 scheiterte ein neues Wassergesetz an der Urne. Gegner des Gesetzes kritisierten damals unter anderem, dass eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung möglich wäre. In einem zweiten Anlauf hat der Kantonsrat dies nun korrigiert.

Neu heisst es im Wassergesetz, dass die «Ausgliederung auf juristische Personen nur zulässig ist, wenn eine oder mehrere Gemeinden über das ganze Kapital oder alle Stimmrechte» verfügen. Ausnahmen gibt es für Genossenschaften, die in Gemeinden bereits heute für die Trinkwasserversorgung zuständig sind.

Neben der möglichen Wasserprivatisierung war es auch eine «Extrawurst» für Seeanstösser, welche vielen Stimmberechtigten im Jahr 2019 sauer aufstiess. Seeanwohner hätten mit dem ersten Gesetz einen speziellen Eigentumsschutz genossen, was einen Seeuferweg zusätzlich erschwert hätte. Auch diese «Extrawurst» ist gestrichen.