Gleichstellung Kantonsrat lehnt zusätzliche Lohngleichheitsanalysen ab

leph, sda

15.4.2024 - 10:46

Im Kanton Zürich müssen auch weiterhin nur Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten Lohngleichheitsanalysen durchführen. Der Kantonsrat hat es abgelehnt, dass künftig bereits Unternehmen ab 50 Angestellten die Analysen durchführen müssen. (Symbolbild)
Im Kanton Zürich müssen auch weiterhin nur Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten Lohngleichheitsanalysen durchführen. Der Kantonsrat hat es abgelehnt, dass künftig bereits Unternehmen ab 50 Angestellten die Analysen durchführen müssen. (Symbolbild)
Keystone

Der Zürcher Kantonsrat hat die Einführung von Analysen für Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen für Firmen ab 50 Angestellten abgelehnt. Damit gilt im Kanton Zürich weiterhin die Regelung des Bundes, die solche Analysen ab 100 Angestellten verlangt.

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Der Kantonsrat lehnte am Montag eine entsprechende Motion von SP, Grünen, AL und GLP mit 90 zu 78 Stimmen ab. SVP, FDP, Mitte und EVP stimmten gegen den Vorstoss.

Laut den Befürworterinnen und Befürworter des Vorstosses erfasst die aktuelle Regelung nur rund 44 Prozent aller Angestellten in der Schweiz. Eine Mehrheit der Beschäftigen arbeite in Betrieben mit weniger als 100 Angestellten und werde deshalb von den Lohngleichheitsanalysen gar nicht erfasst.

Gegnerinnen und Gegner bezweifelten unter anderem, dass der Kanton Zürich zu diesem Thema überhaupt eine eigene Regelung erlassen darf, die von derjenigen des Bundes abweicht.

Der Regierungsrat sprach sich gegen die Motion aus. «Es braucht nicht zusätzliche Lohngleichheitsanalysen, sondern andere Massnahmen wie etwa Schulungen für die Verantwortlichen in den Unternehmen», sagte die zuständige Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP).

Mit den betriebsinternen Lohngleichheitsanalysen wird untersucht, wie gross die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen mit gleichwertiger Arbeit sind.