Verständlichkeit KESB formuliert ihre Broschüren besser verständlich

SDA

13.5.2019 - 10:01

Mit einer leicht verständlichen Sprache wollen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) der Kantone Zürich, Bern und Solothurn ihren Klienten noch mehr Unterstützung bieten. Sie haben zwei Broschüren überarbeitet, in denen die Rechte und Pflichten von Personen in einem Verfahren beschrieben werden.

Immer wieder kommt es vor, dass jemandem ein Dokument einer Behörde vorliegt, dieser aber kaum versteht, worum es darin geht. Es ist umständlich geschrieben und mit juristischen Fremdwörtern gespickt. Aus diesem Grund haben die KESB der drei Kantone beschlossen, solche Informationen ihren Klienten verständlicher zu machen.

In den Broschüren, die am Montag veröffentlicht wurden, erklären sie Betroffenen und ihren Angehörigen in leicht verständlicher Sprache die Aufgaben und Abläufe der KESB. Die zwei Prospekte «Informationen zum Erwachsenenschutz» und «Informationen zum Kindesschutz» wurde zusammen mit der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW überarbeitet.

Wenn Texte und Verfahren der Behörden verstanden würden, erhielten die Betroffenen die Möglichkeit, vermehrt mitzureden und mitzugestalten, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Montag. Selbstbestimmung sei sowohl im Erwachsenenschutz als auch im Kindesschutz sehr wichtig.

Das Konzept «Leicht verständliche Sprache» beinhaltet Regeln zu Wort, Satz und Text sowie Empfehlungen zu Typografie, Layout und Mediengebrauch. Personen aus den Zielgruppen – solche mit kognitiven Beeinträchtigungen und solche mit Migrationshintergrund – haben die überarbeiteten Texte zudem auf ihre Verständlichkeit überprüft.

Aufgrund der Rückmeldungen seien schliesslich alle Texte noch einmal verbessert worden, heisst es weiter. Die Broschüren richten sich an Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, ältere Kinder und Jugendliche, Menschen mit beginnender Demenz, solche die Deutsch nicht als Erstsprache erworben haben oder auch an funktionale Analphabeten.

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