Anstellungsbedingungen Kündigungsfristen für kantonale Kaderangestellte werden verkürzt

fn, sda

18.12.2023 - 16:40

Für eine Mehrheit des Kantonsrats ist eine Kündigungsfrist von sechs Monaten «ein alter Zopf». Kantonale Kaderleute sollen das Schiff früher verlassen können. (Symbolbild)
Für eine Mehrheit des Kantonsrats ist eine Kündigungsfrist von sechs Monaten «ein alter Zopf». Kantonale Kaderleute sollen das Schiff früher verlassen können. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Kaderleute der Zürcher Verwaltung sollen keine Kündigungsfrist von sechs Monaten mehr haben. Dies hat der Kantonsrat am Montag entschieden. Er überwies eine Motion von FDP, SVP, GLP und Mitte mit 112 zu 51 Stimmen an den Regierungsrat.

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Ein alter Zopf sei das, begründete Mario Senn (FDP, Adliswil) den Vorstoss der Bürgerlichen. Es bringe doch nichts, wenn jemand nach der Kündigung noch sechs Monate halbherzig bei der Sache sei. Eine ungeklärte Führungssituation sei auch schlecht für die Mitarbeitenden.

Die lange Kündigungsfrist ab dem 4. Dienstjahr könne auch zum Problem werden, wenn es darum gehe, eine Nachfolge zu finden, sagte Stefan Schmid (SVP, Niederglatt).

Gegen eine kürzere Kündigungsfrist war die linke Ratsseite. Die Arbeitsbedingungen der Verwaltungsangestellten würden aktuell ohnehin überarbeitet. Mit dieser Motion werde dem vorgegriffen, sagte Michèle Dünki-Bättig (SP, Glattfelden). Die Grünen gaben zu bedenken, dass die Kontinuität gewährleistet werden müsse.

So rasch werden die Kaderleute das Schiff aber trotz dieser Motion nicht verlassen: Eine solche Änderung dauere länger, als das Parlament annehme, sagte Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP).

«Mindestens zwei Jahre.» Stocker erkennt in der langen Kündigungsfrist ohnehin kein Problem. «Wenn jemand früher gehen will oder soll, haben wir bisher immer eine Lösung gefunden.»