Kriminalität Mehr elektronische Überwachung soll Opfer besser schützen

leph, sda

28.1.2021 - 09:58

Ein Electronic Monitoring Sender, umgangssprachlich auch elektronische Fussfessel genannt. (Symbolbild)
Ein Electronic Monitoring Sender, umgangssprachlich auch elektronische Fussfessel genannt. (Symbolbild)
Keystone

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sollen durch eine häufigere Anwendung von elektronischer Überwachung künftig besser geschützt werden. Das so genannte Electronic Monitoring (EM) soll neu auch in zivilrechtlichen Verfahren möglich sein.

Der Regierungsrat beantrage dem Kantonsrat deshalb die dafür notwendige Gesetzesänderung, teilte er am Donnerstag mit. Damit sollen die bundesrechtlichen Vorgaben in dem Bereich umgesetzt werden. Bisher konnte EM nur in Strafverfahren angeordnet werden.

Im Kanton Zürich soll die bereits bestehende EM-Vollzugsstelle bei Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) auch für die Durchführung von EM nach Zivilrecht zuständig sein.

Mit der elektronischen Fussfessel kann der Aufenthaltsort der Person, die sie trägt, kontrolliert werden. Sie wird bislang bei kurzen Freiheitsstrafen eingesetzt.

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